Schulvereinbarung
(Fassung vom 13.01.2010)

I. Vorwort
Warum eine Schulvereinbarung?

Die Liebigschule ist eine große Bildungsstätte, in der es um die Unterrichtung, Erziehung und Beratung von Jugendlichen geht. Jeden Morgen kommen hier über 1000 Menschen mit unterschiedlichen Erwartungen und Gefühlen zusammen. Lust auf Neues, Freude am Entwickeln von Ideen, Spaß am Lehren und Lernen, aber auch Konflikte, Ängste, Langeweile, Enttäuschungen und die Notwendigkeit, sich in die Gemeinschaft einzuordnen, sind Teile des Schulalltags.

Die Liebigschule ist ein richtiger Betrieb, in dem Junge und Ältere, Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, mit unterschiedlichen Aufgaben, Erfahrungen und Vorstellungen einen großen Teil des Tages verbringen und sich wohlfühlen wollen. Damit dies gelingt, müssen sie Regeln, Rechte und Pflichten verabreden.

Schule ist eine eigene Welt mit Harmonien und Widersprüchen. Wie wir sie gestalten wollen, liegt zum guten Teil in unserer eigenen Verantwortung. Schule ist aber auch ein Teil der Gesellschaft, die durch ihre politischen Entscheidungen die Rahmenbedingungen für das Schulleben festlegt. Die Gesellschaft wirkt auch durch ihre unterschiedlichen Erwartungen und gegensätzlichen Interessen auf die Schule ein.

Die Schulvereinbarung betrifft alle Mitglieder der Schulgemeinde: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Angestellten der Schule. Sie soll dazu beitragen, dass diese Schulgemeinde wirklich zu der Gemeinschaft der Liebigschule zusammenwächst. Hierfür enthält sie Leitlinien, in denen wir unsere gemeinsamen Vorstellungen von schulischem Zusammenleben beschreiben, Anmerkungen zum Selbstverständnis der am schulischen Alltag beteiligten Gruppen sowie eine Schulordnung.

Die Schulvereinbarung wurde in allen Gremien der Schule diskutiert und beschlossen: In der Schülervertretung, in der Gesamtkonferenz der Lehrer, im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz. Die Schulvereinbarung wird im Kollegium, in den Klassen und Kursen und auf den Elternabenden vorgestellt und besprochen. Sie wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde unterzeichnet und damit als verpflichtende Grundlage für das Leben und Arbeiten an der Liebigschule akzeptiert.

Die Inhalte der Schulvereinbarung müssen immer wieder überprüft und auf ihren Sinn und ihre Brauchbarkeit befragt werden. Nach einiger Zeit kann sich eine Überarbeitung als sinnvoll erweisen.
Zu Beginn des Schuljahres besprechen die Klassenlehrer bzw. Tutoren die Schulvereinbarung mit ihren jeweiligen Lerngruppen. Die Schulvereinbarung wird in den Klassenräumen aufgehängt.

II. Leitlinien
Grundsätze unseres Handelns

Um das Zusammenleben der Schulgemeinde zu gestalten, brauchen wir keine neuen Wegweiser aufzustellen oder Werte neu zu erfinden. Es reicht durchaus, wenn wir mit ein paar Stichworten gemeinsame Leitvorstellungen unserer Gesellschaft aufgreifen, die selbstverständlich auch für das Schulleben Gültigkeit haben. Die folgenden Abschnitte beschreiben gemeinsame Vorstellungen, die wir in unserer Schule verwirklicht sehen möchten. Hierfür wollen wir alle Mitglieder der Schulgemeinde gewinnen. Jede einzelne dieser Leitvorstellungen ist unverzichtbar; vollständig ist diese Liste nicht.

Zur Erläuterung der Leitvorstellungen sind jeweils einige Beispiele angegeben, die natürlich nur als Anregungen verstanden werden sollen.

Gleichberechtigung und Toleranz

Stark oder schwach, weiblich oder männlich, einheimisch oder zugewandert, arm oder reich, alt oder jung, schlau oder nicht ganz so schlau - wir sind alle gleichberechtigt. Wir achten die Eigenarten und Besonderheiten der anderen, denn sie machen die Welt bunter und für uns alle lebenswerter. Wir dulden das Fremde nicht nur, sondern sind neugierig darauf und setzen uns unvoreingenommen damit auseinander. Wir nutzen die Gelegenheiten von Schüleraustauschen und Klassenreisen, um offen und intensiv eine fremde Welt zu erfahren.

Mitbestimmung und Kritikfähigkeit

Wir engagieren uns, wir kennen unsere Rechte und akzeptieren Pflichten. In Angelegenheiten, die uns betreffen, müssen wir angehört werden. Wir setzen uns mit Argumenten auseinander. Wir lernen, mit den Augen anderer zu sehen und unsere Position zu überdenken. Wir suchen den Kompromiss, aber bekämpfen Haltungen, die unsere Freiheit und Gleichberechtigung bedrohen. Wir halten uns an das Ergebnis demokratischer Abstimmungen. Wir akzeptieren sachliche Kritik und sagen anderen offen und fair, wenn uns etwas stört.

Respekt und Rücksicht

Wir hören einander zu. Wir setzen niemanden herab oder versuchen ihn auszuschließen. Wir achten andere aufgrund ihrer Persönlichkeit und geben nichts auf Äußerlichkeiten. Wir berücksichtigen die Schwächen anderer, aber nutzen sie nicht aus. Wir missbrauchen nicht das Vertrauen, das man uns entgegenbringt. Wir können still sein, wenn andere lernen wollen, Ruhe brauchen oder sich während eines Referats, einer Schultheateraufführung oder eines Konzerts konzentrieren müssen.

Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, Konfliktbewältigung

Wir sehen nicht weg, sondern sind da und greifen ein. Wir helfen, wo es nötig ist. Wir verachten körperliche, verbale und seelische Gewalt. Konflikte werden gemeinsam verhandelt, mit dem Ziel sie zu lösen. Wir unterstützen das Mediatorenprogramm an unserer Schule.

Vorbild sein

Ältere und Erwachsene müssen daran denken, dass sie Vorbilder sind. Jüngere sollen sich überlegen, ob sie nicht manches besser machen können als die Großen und damit selber Vorbilder werden.

Bürgerbewusstsein und Verantwortung

Wir unterrichten uns über das politische Geschehen und die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge. Wir begreifen den Wert kostenloser höherer Schulbildung und sehen darin für uns selbst eine zusätzliche Verpflichtung zu Leistung und Engagement. Wir qualifizieren uns, um uns in und außerhalb der Schule zu bewähren.

Umweltbewusstsein

Wir schützen und achten unsere Umwelt. Wir bemühen uns um eine gesunde Ernährung und vermeiden Verpackungsmüll. Wir gehen sparsam mit Energie und Rohstoffen um. Wir vermeiden zum Beispiel unnötige Fotokopien oder lassen das Auto stehen, wenn wir auch zu Fuß gehen oder mit Rad oder Bahn fahren könnten.

Entdeckungslust, Kreativität, Fantasie

Wir denken selbst und handeln selbst. Wir sind weltoffen und lernen intensiv Fremdsprachen. Wir suchen unsere Talente und entwickeln unsere Möglichkeiten. Wir machen zum Beispiel Musik in Orchester und Big Band oder als Kammermusik, wir singen im Chor oder im Mainhattan School Choir. Wir pflegen den Schulgarten, wir züchten Bienen, wir beobachten Sterne. Wir meistern die komplizierte Bühnentechnik, wir trainieren für den Mathematikwettbewerb. Wir schreiben für Liebig-aktuell oder die e-news. Wir spielen Theater und machen Zirkus. Wir treiben Sport, wir betreuen Mannschaften und organisieren Wettkämpfe.

Wir wollen unsere Zukunft selbst gestalten. Wir alle lernen.

III. Schulprogramm

Die Ziele, Inhalte und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit unserer Schule sind im Schulprogramm der Liebigschule niedergelegt. Auf der Grundlage dieses Schulprogramms arbeiten alle Mitglieder der Schulgemeinde und beteiligen sich soweit wie möglich an seiner Weiterentwicklung. Das Schulprogramm kann auf der Homepage der Liebigschule, im Lehrerzimmer, im Schulsekretariat, beim Schulelternbeirat und bei der SV eingesehen werden.

IV. Mitglieder der Schulgemeinde

Zu unserer Schulgemeinde gehören folgende Gruppen von Personen, die unterschiedliche Rollen und Funktionen haben:

Schülerinnen und Schüler

Ohne Schülerinnen und Schüler gäbe es keine Schule.
In diesem Sinne sehen sich Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Mitglieder der Schulgemeinde und sollen auch so gesehen werden. Daher wollen sie genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen, ihre Schulgemeinde zu gestalten.
Schülerinnen und Schüler sind sozusagen die Zielgruppe des Betriebs Schule. Das "Produkt", auf das sie ein Anrecht haben, das sie aber nur durch eigene Mitwirkung und Leistung erwerben können, heißt Bildung. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies die Beherrschung allgemeiner und fachspezifischer Arbeitsmethoden, Allgemeinwissen und die Entfaltung eigener Talente. Vor allem verlangen Schülerinnen und Schüler nach mehr Möglichkeiten, das selbständige Lernen zu lernen. Sie erarbeiten sich so die Grundlagen für ihre späteren Aufgaben in Beruf und Gesellschaft. Sie übernehmen Verantwortung für sich und ihre Zukunft.

Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit. Zu ihren Aufgaben gehören:
  • abwechslungsreiche und interessante Gestaltung des Unterrichts;
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim selbstverantwortlichen Lernen;
  • Bereitschaft zur Durchführung von Wandertagen, Wander-, Klassen und Kursfahrten;
  • Wahrnehmung von Fortbildungsmöglichkeiten;
  • Erkennen von Problemen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie innerhalb der Klasse, Hilfe bei der Problemlösung;
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer in der Dienstordnung niedergelegt.

Eltern

Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Zu ihren Aufgaben gehören:
  • Vermittlung von Grundwerten und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander;
  • Schaffung von Grundbedingungen für erfolgreiches schulisches Lernen des Kindes (positive Bildungseinstellung, ruhige Lernatmosphäre zu Hause, Erholung und Schlaf in ausreichendem Maß, gesunde Ernährung).
Die Eltern sind Partner aller schulischen Prozesse. Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern, sowie zur Mitarbeit in den Gremien der Schule und im Liebigschulverein aufgerufen. Im Interesse ihrer Kinder ist es sinnvoll, dass Eltern an den Elternabenden teilnehmen.

Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
Die Sekretärinnen und die Schulhausverwalter sind für die Verwaltung der Schule und die Betreuung der Schulgebäude zuständig.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind zur Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, beim gemeinsamen Gestalten des Hauses und bei der Zusammenarbeit mit dem Umfeld der Schule aufgerufen.

V. Schulordnung

Mit ihren Gebäuden und Einrichtungen und ihrem Freigelände bietet die Liebigschule einen Raum, in dem sowohl konzentriertes Arbeiten als auch Entspannung und Spiel möglich sind.
Damit sich alle Mitglieder der Schulgemeinde in diesem Raum wohlfühlen und ihn optimal nutzen können, bedarf es eines fairen und rücksichtsvollen Umgangs miteinander. Dieser wird möglich durch bestimmte, von allen anerkannte Regeln, die Rechte und Pflichten, Freiheit und Verantwortung jedes einzelnen festlegen, aber auch durch Sanktionen, die sich aus der Verletzung dieser Regeln ergeben.
Bei Problemen z.B. mit der Schullaufbahn, mit Gewalt oder Drogen, zwischen Lehrerinnen/Lehrern und Schülerinnen/Schülern bietet die Schule besondere Beratungsmöglichkeiten an, die in einem Beratungskonzept zusammengefasst sind.

1. Schuljahresbeginn und -verlauf
1.1 Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen werden an ihrem ersten Schultag mit einer Feierstunde in der Aula begrüßt. Danach haben sie Unterricht bei ihrer Klassenlehrerin bzw. ihrem Klassenlehrer. In den ersten Tagen werden sie mit allen Einrichtungen und Funktionsträgerinnen und -trägern der Schule vertraut gemacht; die Schulleitung und die SV besuchen die neuen Klassen in ihren Räumen; die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Schulvereinbarung und verteilen die Klassenämter.
Die 5. Klassen werden von älteren Schülerinnen bzw. Schülern betreut. Diese Patinnen/Paten sind bei der Feierstunde in der Aula anwesend und beteiligen sich - wenn möglich - an Wandertagen und anderen Klassenveranstaltungen.

1.2 Schuljahresbeginn für alle

Das Schuljahr beginnt mit einer Klassenlehrerstunde, in der Stunden- und Raumpläne bekannt gegeben werden und in der auf besondere Veranstaltungen hingewiesen wird. Dabei werden auch die Schulvereinbarung, sowie die Sicherheitsvorkehrungen und Fluchtwege thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, an einem Gottesdienst teilzunehmen.

2. Aufgaben und Ämter
2.1 Übernahme von Aufgaben in den Klassen

In jeder Klasse werden folgende Aufgaben von Schülerinnen und Schülern übernommen:
  • Tafel-/ Ordnungsdienst,
  • Klassenbuchamt,
  • Klassenkasse.
Diese Ämter und die Aufgabenbereiche werden besprochen und in Übereinkunft mit der Klassenleitung besetzt. Die Einteilung wird im Klassenbuch vermerkt. Alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Klasse achten auf die Erfüllung dieser Aufgaben.

2.2 Schülervertretung (SV)

Klassen und Kurse wählen ihre Sprecherinnen oder Sprecher sowie deren Vertreterinnen oder Vertreter spätestens in der dritten Woche nach Unterrichtsbeginn. Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher bilden den Schülerrat (SR).
Den Klassensprecherinnen/Klassensprechern bzw. Kurssprecherinnen/Kurssprechern muss Gelegenheit gegeben werden, einmal pro Woche eine SV-Stunde durchzuführen und an den SR-Sitzungen teilzunehmen. Damit sich die SV-Stunden gleichmäßig auf alle Fächer verteilen, in denen eine Klasse gemeinsam unterrichtet wird, werden die Termine nach einem Rotationssystem von den Klassensprechern festgelegt. Die Tagesordnung für die SV-Stunde muss dem betroffenen Lehrer rechtzeitig (möglichst in der vorhergehenden Fachstunde) abgegeben werden. Falls die Klasse eine Klassenlehrerstunde hat, findet die SV-Stunde während dieser Stunde statt. Die SV-Stunden der Tutorengruppen finden während der Tutorenstunden statt.
Alle Schülerinnen und Schüler wählen die Stufensprecherinnen und -sprecher und eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher.

2.3 Elternvertretung

Klassenelternbeiräte werden in den Jahrgängen 5/ 7/ 9 und 11 jeweils in den ersten sechs Wochen des Schuljahres gewählt (siehe die entsprechenden Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes). Um eine möglichst erfolgreiche schulische Entwicklung zu gewährleisten, wird den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 ein Elternbrief ausgehändigt, der Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus aufzeigt. Begleitend dazu finden Infromationsabende statt.

2. 4. Lehrerinnen und Lehrer

In der Schule gibt es vielfältige Aufgaben, Funktionen und Ämter, die Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich zu ihren Unterrichtspflichten übernehmen. Die Aufgabenverteilung der Lehrerinnen und Lehrer kann im Schulsekretariat erfragt werden.
Die Schülerinnen und Schüler wählen eine Vertrauenslehrerin oder einen Vertrauenslehrer, der Schülerrat eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer.

3. Verhalten in der Schule
3.1 Unterrichtsverlauf

Der Unterricht ist das Herzstück aller Aktivitäten an der Schule. Die Pünktlichkeit der Schülerinnen/ Schüler wie der Lehrerinnen/Lehrer ist eine wichtige Voraussetzung für sein Gelingen.
Ab 7.15 Uhr ist das Schulgelände für alle geöffnet (Schulhöfe, Pausenhalle, Cafeteria).
Beim ersten Blinken um 7.55 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen, um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht.
Falls zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum ist, fragen die Klassensprecherinnen bzw. Klassensprecher im Lehrerzimmer bzw. Sekretariat nach.

Während der Unterrichtszeit muss es im Haus und auf dem Schulgelände so ruhig sein, dass eine gute Arbeitsatmosphäre gewährleistet ist. Lautes Spielen auf den Schulhöfen (z.B. Fußballspielen) stört und ist deshalb nicht erlaubt.

Jede Schülerin/ jeder Schüler ist - wie auch jede Lehrerin und jeder Lehrer - für eine gute Unterrichtsatmosphäre mitverantwortlich und dazu aufgerufen, ihren/seinen Teil dazu beizutragen, dass der Unterricht in Ruhe und allseitiger Konzentration ablaufen kann.
Insbesondere sind den externen Vertretungslehrern Respekt und kooperatives Verhalten entgegenzubringen, sodaß ein reibungsloser Ablauf der Vertretungsstunden gewährleistet ist.

Essen und Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts in der Regel untersagt.

In den Doppelstunden sind angemessen Trink- und Lüftungspausen einzulegen. In Abhängigkeit vom Unterrichtsverlauf entscheidet die jeweilige Lehrkraft, wann diese Pausen eingelegt werden.

Abweichungen vom regulären Stundenplan (Raumänderungen, Vertretungsregelungen, Stundenausfälle)werden in der Pausenhalle, im Lehrerzimmer und auf der Homepage elektronisch angezeigt. Alle informieren sich hier täglich, und zwar vor und nach dem Unterricht, über eventuelle Änderungen.
Für besondere Situationen hinterlegt jede Klasse/ Gruppe eine Telefonliste im Sekretariat.

3.2 Mittagspause

Die Mittagspause (6. oder 7. Stunde) dauert 45 Minuten, damit - wer mag - ein warmes Mittagessen in der Kantine einnehmen kann. Wer sich dort nicht ruhig und angemessen verhält hat die Kantine zu verlassen.

3.3 Verhalten in den Pausen sowie auf und vor dem Schulgelände

In den großen Pausen sind die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe gehen auf den Schulhof bzw. in die Pausenhalle.

Tischtennis- und Softballspiele sowie das Kicken mit Tennisbällen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Weil es andere gefährdet, sind Spiele mit harten Bällen, Werfen und Kicken mit Müll (Getränkedosen etc.) und Schneeballwerfen verboten.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen (auch in Zwischenstunden) nicht verlassen, weil für sie außerhalb des Schulgeländes kein Versicherungsschutz besteht. Der nicht eingezäunte Bereich zwischen dem Sportgang und dem ehemaligen Studienseminargebäude gehört offiziell nicht zum Schulgelände, ist also kein Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9.

Das Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Im Sinne einer verantwortungsvollen Medienerziehung ist die Benutzung elektronischer Medien (Handy, MP3-Player, iPod, u.a.) im Bereich des Schulgeländes untersagt (Ausnahme: Oberstufenhof). In dringenden Fällen ist ein Lehrer um Erlaubnis zu fragen.

Lärmbelästigungen z.B. durch laute Musik aus Autoradios und Motorengedröhne vor der Schule und auf dem Parkplatz sind zu vermeiden.

Die Eingänge und Vorgärten der Häuser in der Nachbarschaft sind selbstverständlich auch vor und nach dem Unterricht tabu!

Fahrräder werden auf dem Schulgelände nicht gefahren, sondern nur geschoben und in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und gesichert.
City-Roller, Kick-Boards und ähnliche Fortbewegungsmittel dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden.

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Ansonsten ist ihnen der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt. Eine Ausnahme bilden spezielle schulische Veranstaltungen.
Werden schulfremde Personen von Mitgliedern der Schulgemeinde angemeldet, so sind diese mitverantwortlich für deren Verhalten.
Eltern fahren nur zu Elternabenden oder anderen Veranstaltungen auf das Schulgelände (nicht z.B. um ihre Kinder ein- oder aussteigen zu lassen).

3.4. Mitbringen gefährlicher Gegenstände

Das Mitbringen von Waffen und von Gegenständen, die andere gefährden, ist verboten. Im Falle eines Verstoßes können diese eingezogen werden; gegebenenfalls finden die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

4. Sauberkeit und verantwortungsvoller Umgang mit dem Schuleigentum

Die Schule ist der Arbeits- und Lebensraum aller Mitglieder der Schulgemeinde; sie soll ein Ort konzentrierter Arbeit sein, an dem man sich wohlfühlen kann. Jeder hat ein Recht auf einen Aufenthalt in sauberen Gebäuden, Räumen und Anlagen. Dies gilt auch für den Weg zur Schule und von der Schule.
Alle sind daher verpflichtet,
  • unnötigen Müll oder Dreck zu vermeiden,
  • keine Essensreste herumliegen zu lassen,
  • Wände, Bücher, Tische, Stühle und andere Einrichtungsgegenstände sowie die Toiletten pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen oder zu beschmieren (das Mitbringen von breiten Fasermalern ist verboten).
  • Müll an Ort und Stelle getrennt in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.
Jeder Unterrichtsraum ist mit Schippe und Besen (mit der jeweiligen Raumnummer gekennzeichnet), Schwamm und Kreide sowie Abfallbehältern ausgestattet.
Die Klassen sorgen dafür, dass oben genannte Gegenstände vorhanden sind und regeln in eigener Verantwortung die Grobreinigung des Klassenraumes.
Außerdem säubern die Klassen und Tutorengruppen die ihnen laut Plan zugewiesenen Bereiche.
Klassen und Kurse sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Fachräume.
In allen Klassen und Fachräumen hängt ein Plan, auf dem die Anwesenheit der jeweiligen Lerngruppen verzeichnet ist, ein Reinigungsplan sowie eine Liste mit Aufgaben, die zu erledigen sind, um den Raum in Ordnung zu halten.
Nach der 6. Stunde werden die Stühle in den Unterrichtsräumen hochgestellt, damit der Ordnungsdienst und das Reinigungspersonal schnell und ungehindert arbeiten können.

Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliars oder der Einrichtung sind sofort im Sekretariat oder bei der Schulhausverwaltung zu melden.

Die Lehr- und Lernmittel sind sorgfältig zu behandeln, Bücher werden grundsätzlich eingebunden. Sie müssen möglichst lange und für alle zur Verfügung stehen. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Räumlichkeiten der Schule können nach Absprache mit der Schulleitung von den Mitliedern der Schulgemeinde für nichtunterrichtliche Zwecke genutzt werden. Bei Veranstaltungen, die von Schülerinnen und Schülern organisiert werden, muss die Aufsicht geregelt sein. Alle Räumlichkeiten müssen nach Beendigung der Veranstaltung in ordentlichem und gereinigtem Zustand übergeben werden. Ein nichtbeachten dieser Regeln stellt unsoziales Verhalten dar und fügt den Mitgliedern der Schulgemeinde Schaden zu.

5. Krankheit und Beurlaubung

Kranke Schülerinnen/Schüler müssen spätestens am dritten Fehltag entschuldigt werden. Nach Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Bei Minderjährigen stellen die Erziehungsberechtigten diese aus, Volljährige entschuldigen sich selbst. Fehlen Oberstufenschülerinnen/-schüler bei Klausuren, müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen. Bei Verdacht auf unbegründetes Fehlen kann ein ärztliches, bzw. amtsärztliches Attest verlangt werden.
Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer können bis zu drei Tagen beurlauben (rechtzeitig beantragen!). Beurlaubungen vor und nach Ferienzeiten sowie längere Beurlaubungen müssen spätestens sechs Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt werden.
Bei Unfällen und Verletzungen steht die Erste Hilfe zur Verfügung (s. Erste Hilfe-Plan an der Tür zum Erste Hilfe-Raum oder im Sekretariat).
Das Schulsekretariat benachrichtigt Angehörige im Krankheitsfall oder bei Unfällen in der Schule.

6. Rauchen, Alkohol und andere Drogen

Der gesamte Schulbereich stellt eine rauchfreie Zone dar, Rauchen ist nicht erlaubt.
Der Konsum von Alkohol kann bei besonderen Anlässen von der Schulleitung genehmigt werden. Sonst sind Alkohol und andere Drogen in der Schule verboten. Im Falle des Verstoßes greifen hier die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schule hat eine Drogenberaterin/einen Drogenberater, die/der bei Problemen angesprochen werden kann.

7. Konflikte und Verstöße gegen die Schulordnung

Bei Konflikten in der Schule werden folgende Hilfs- und Vermittlungsmöglichkeiten angeboten:
  • Gespräche mit Klassen-, Fach- und/ oder Vertrauenslehrerin bzw. -lehrer, Patinnen oder Paten, SV-Mitgliedern, SEB-Mitgliedern und/ oder mit der Schulleitung;
  • Mediation.
  • Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann ein Schüler/eine Schülerin in den Reflexionsraum geschickt werden (siehe gesondertes pädagogisches Konzept).
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • schriftliche Auseinandersetzung mit dem Abschnitt der Schulordnung, gegen den verstoßen wurde;
  • Aussprache einer mündlichen oder schriftlichen Missbilligung, Mitteilung an die Eltern (wird in die Schülerakte aufgenommen);
  • Anordnung von Leistungen für die Schulgemeinde, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu erkennen und wieder gut zu machen.
Wer gegen die Bestimmungen der Schulordnung verstößt, wird für die Folgen seiner Handlungen zur Rechenschaft gezogen. Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und Ersatzbeschaffun-gen sind selbstverständlich.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stark oder wiederholt stört, wenn sie oder er andere Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, können Ordnungsmaßnahmen angewendet werden, wie sie im Hessischen Schulgesetz in § 82 formuliert sind: z. B. Ausschluss von Klassenveranstaltungen und Fahrten, Umsetzung in eine andere Klasse, Androhung der Überweisung an eine andere Schule bzw. Verweisung von der Schule, Überweisung an eine andere Schule bzw. Verweisung.

Sind Schülerinnen/Schüler der Auffassung, dass ein Lehrer/eine Lehrerin gegen die Schulordnung verstößt, so können sie sich hierüber bei der Schülervertretung, bei dem/der Klassen- oder Vertrauenslehrer/-lehrerin oder bei der Schulleitung beschweren. Im Fall eines Verstoßes eines Lehrers oder einer Lehrerin gegen die Schulordnung greifen die Bestimmungen der Dienstordnung.

8. Auszeichnungen

Besondere Leistungen und besonderes Engagement im fachlichen oder sozialen Bereich werden der Schulgemeinde bekannt gemacht und entsprechend honoriert, z. B. durch den Liebigschulpreis, durch Preise für die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mathematikwettbewerben, durch Anerkennungen für besonderen Einsatz im sozialen oder technischen Bereich für die Schulgemeinde, durch Preise für hervorragende sportliche Leistungen.

Ich habe die vorliegende Schulvereinbarung zur Kenntnis genommen und erkenne sie als für mich verbindlich an.

Datum:

Unterschrift:

(Diese Schulvereinbarung wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde unterschrieben.)