Gesamtschule Gießen-Ost

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   Jahrgangsstufe 11 an der GGO   

Die Oberstufe der Gesamtschule Gießen-Ost gliedert sich in die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12/13).
Die Einführungsphase wird an der GGO in Klassen unterrichtet.

Achtung!!!
Im Schuljahr 2006/2007 wird es in Hessen erstmals in den schriftlichen Abiturprüfungen ein Zentralabitur geben. 

    1. Vorbemerkungen

    2. Unterrichtsfächer in der Jahrgangsstufe 11 an der GGO 

    3. Klausuren und Noten in der Jahrgangsstufe 11

    4. Zulassung zur Stufe 12/13

  Die Qualifikationsphase 12/13 führt anschließend zum    Abitur.

  Die VOGO liegt in der Kurzfassung als pdf-Datei (73 kB) oder als PowerPoint-Präsentation (307 kB) zum Download bereit.

  Für die Anmeldung zur Jahrgangsstufe 11 an der GGO gibt es ebenfalls einen Vordruck als pdf-Datei (82 kB).


    Mehr zum Thema oder über die Gesamtschule Gießen-Ost

  zum Portal der Jahrgangsstufe 11 an der GGO

  Informationen des HKM zur gymnasialen Oberstufe in Hessen

  Links zum Thema Schule

 


 

       
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  Vorbemerkungen

 

Vorbemer-
kungen

 

Seit 1. August 2002 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung "VOGO/BG" vom 23. April 2002
Diese Rechtsverordnung hat insbesondere für die Jahrgänge 12 und 13 die Oberstufenstruktur noch stärker festgelegt als bisher. Damit bleibt den Schulen nur noch ein geringer Ermessensspielraum. In der Jahrgangsstufe 11 haben die Schulen ein größeres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir haben uns in der Stufe 11 für die einfachste und damit auch klarste und überschaubarste Struktur entschieden:
im Klassenverband mit Klassen- und Wahlpflichtkursen.

Dieses Konzept hat u.E. folgende Vorteile:

  • klare und überschaubare Struktur,
  • feste Klassen mit entsprechend konstanten Beziehungen zu Mitschülern und Lehrern, insbes. Klassenlehrer
  • einheitlichere, kompaktere Stundenpläne (i.d.R. nur vormittags und nur an zwei Nachmittagen in der Woche Unterrichtsverpflichtungen),
  • bessere Beratungsmöglichkeiten für den Klassenlehrer, weil er seine Schüler besser kennen lernen kann und sich nur mit wenigen Fachlehrern abstimmen muss.
 
     
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  Unterrichtsfächer

 

Gliederung und
Dauer der
Oberstufe

 


Die Jahrgangsstufe 11 wird an der Gesamtschule Gießen-Ost im Klassenverband unterrichtet. Somit können die SchülerInnen sich durch das stabilere Sozialgefüge besser in die Schule integrieren und - beraten durch die KlassenlehrerInnen - auf die kommenden Anforderungen des Kurssystems vorbereitet werden. 

In dieser Jahrgangsstufe sollen daher zunächst unterschiedliche Lernvoraussetzungen, die
die Schüler aus ihren bisherigen Klassen/Schulen mitbringen, ausgeglichen werden. Darüber hinaus sollen sie auch beraten und vorbereitet werden auf die Wahl der Leistungsfächer in der Stufe 12/13, die die Schüler am Ende der Einführungsphase treffen müssen.

In der Jahrgangsstufe 11 ist der Unterricht in folgenden Fächern verbindlich vorgeschrieben:

  • Deutsch, 2 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch),
    Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel,
  • Geschichte, Politik u. Wirtschaft, Religion oder Ethik,
  • Mathematik, Biologie, Chemie, Physik,
  • Sport (Einwahl in verschiedene Bewegungsfelder)

Darüber hinaus kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts mind. ein Fach aus dem Angebot Informatik (wahlweise für Anfänger/ Fortgeschrittene), Philosophie, Kompensationskurse in den Bereichen Deutsch, Englisch oder Mathematik und/oder eine dritte Fremdsprache belegt werden.

Klassenkurse

Stufenkurse

3-stündig 2-stündig 3-stündig 2-stündig
Deutsch, Englisch
Politik u. Wirtschaft, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik Weitere Fremdsprache(n):

Französisch, Latein im 5., (3. oder 1.) Lehrjahr,
Italienisch im 3. Lernjahr,
Spanisch im 1. Lehrjahr

Kunst oder Musik
oder Darst. Spiel,

Religion oder Ethik;

Informatik oder Philosophie oder Kompensations- bzw. Orientierungskurse

4-stündig
Mathematik


Darüber hinaus können auch Arbeitsgemeinschaften besucht oder eine begleitende Ausbildung zur/m Netzwerkassistenti/en absolviert werden.

 

 
     
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  Klausuren und Benotung

 

Organisation
der
Jahrgangs-
stufe 11

 

In Deutsch, den zwei Fremdsprachen und Mathematik werden pro Halbjahr 2 Klausuren geschrieben, in allen anderen Fächern außer Sport je eine Klausur. In Sport wird eine besondere Fachprüfung mit sportpraktischen und sporttheoretischen Anteilen durchgeführt.

Die schriftlichen Arbeiten machen bis zur Hälfte der Zeugnisnote aus, die mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate, Protokolle und andere Leistungen zusammen mindestens die andere Hälfte.

Ab der Jahrgangsstufe 11 wird nicht mehr mit dem herkömmlichen Notensystem, sondern mit Notenpunkten gearbeitet. Dabei entsprechen :

  • 15 / 14 / 13 Notenpunkte = Note 1 (sehr gut)
  • 12 / 11 / 10 Notenpunkte = Note 2 (gut)
  • 09 / 08 / 07 Notenpunkte = Note 3 (befriedigend)
  • 06 / 05 / 04 Notenpunkte = Note 4 (ausreichend, weniger als 05 Notenpunkten bedeuten ein Notendefizit)
  • 03 / 02 / 01 Notenpunkte = Note 5 (mangelhaft)
  • 00 Notenpunkte = Note 6 (ungenügend)     A C H T U N G !    Dieser Kurs gilt als nicht belegt.
 

Ist mehr als die Hälfte der Arbeiten mit weniger als 5 Notenpunkten bewertet worden, wird die Arbeit einmal wiederholt, es gilt dann jeweils die bessere Note.

Kurse, die mit null Punkten bewertet wurden, gelten als nicht belegt.
Wenn es sich dabei um Pflichtkurse handelt, muss die Jahrgangsstufe 11 wiederholt werden.

 
     
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  Zulassung zur Stufe 12/13

 

Zulassung
zur
Stufe 12/13

 

Über die Zulassung zur Stufe 12/13 entscheidet am Ende der Stufe 11 die Konferenz der Lehrer, bei denen der Schüler in der Stufe 11 Unterricht hatte.

Ein/e Schüler/in muss zugelassen werden, wenn sie/er

a)  alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen hat,

b)  in 1 der verbindlichen Fächer weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann,

c)  in 2 verbindlichen Fächern, unter denen nur eins der Fächer Deutsch, Fremdsprachen oder Mathematik sein darf, weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies jeweils durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann.

In keinem verbindlichen Fach in den Fällen b) und c) dürfen 0 Punkte erreicht sein.

Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht, kann sie/er nicht zugelassen werden.
Ausnahmeentscheidungen sind lediglich möglich, wenn die Konferenz der Lehrer, bei denen die/der Schüler/in in der Stufe 11 Unterricht hatte, zum Ergebnis kommt, dass sie/er trotz Nichterfüllung der Zulassungsbedingungen in der Stufe 12/13 mit Aussicht auf Erfolg mitarbeiten kann.

Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 11 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die/der Schüler/in, bzw. ihre/seine Eltern dies bis spätestens 6 Wochen vor Eintritt in die Stufe 12 schriftlich beim Schulleiter beantragen.

Eine Wiederholung der Stufe 11 ist dagegen nicht möglich, wenn die/der Schüler/in die Stufe 10 oder 11 bereits wiederholt hat, weil sie/er nicht versetzt wurde. Wird sie/er auch am Ende der Stufe 11 nicht versetzt, muss sie/er die gymnasiale Oberstufe verlassen.

 
     
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Letztes Update: 18.01.2007
© Ralf Gutmann