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Jahrgangsstufe 11 an der GGO |
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Die Oberstufe der Gesamtschule Gießen-Ost gliedert sich in
die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgänge
12/13). |
| Achtung!!!
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Vorbemerkungen |
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Vorbemer- |
Seit 1. August 2002 gilt für alle hessischen Schulen
mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung
"VOGO/BG" vom 23. April 2002 Dieses Konzept hat u.E. folgende Vorteile:
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Unterrichtsfächer |
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Gliederung und |
In dieser Jahrgangsstufe sollen daher zunächst unterschiedliche Lernvoraussetzungen, die In der Jahrgangsstufe 11 ist der Unterricht in folgenden Fächern verbindlich vorgeschrieben:
Darüber hinaus kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts mind. ein Fach aus dem Angebot Informatik (wahlweise für Anfänger/ Fortgeschrittene), Philosophie, Kompensationskurse in den Bereichen Deutsch, Englisch oder Mathematik und/oder eine dritte Fremdsprache belegt werden.
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Klausuren und Benotung |
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Organisation |
In Deutsch, den zwei Fremdsprachen und Mathematik werden pro Halbjahr 2 Klausuren geschrieben, in allen anderen Fächern außer Sport je eine Klausur. In Sport wird eine besondere Fachprüfung mit sportpraktischen und sporttheoretischen Anteilen durchgeführt. Die schriftlichen Arbeiten machen bis zur Hälfte der Zeugnisnote aus, die mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate, Protokolle und andere Leistungen zusammen mindestens die andere Hälfte. Ab der Jahrgangsstufe 11 wird nicht mehr mit dem herkömmlichen Notensystem, sondern mit Notenpunkten gearbeitet. Dabei entsprechen :
Ist mehr als die Hälfte der Arbeiten mit weniger als 5 Notenpunkten bewertet worden, wird die Arbeit einmal wiederholt, es gilt dann jeweils die bessere Note. Kurse, die mit null Punkten bewertet wurden, gelten als nicht
belegt. |
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Zulassung zur Stufe 12/13 |
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Zulassung |
Über die Zulassung zur Stufe 12/13 entscheidet am Ende der Stufe 11 die Konferenz der Lehrer, bei denen der Schüler in der Stufe 11 Unterricht hatte. Ein/e Schüler/in muss zugelassen werden, wenn sie/er a) alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen hat, b) in 1 der verbindlichen Fächer weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann, c) in 2 verbindlichen Fächern, unter denen nur eins der Fächer Deutsch, Fremdsprachen oder Mathematik sein darf, weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies jeweils durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann. In keinem verbindlichen Fach in den Fällen b) und c) dürfen 0 Punkte erreicht sein. Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser
Bedingungen nicht, kann sie/er nicht zugelassen werden. Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 11 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die/der Schüler/in, bzw. ihre/seine Eltern dies bis spätestens 6 Wochen vor Eintritt in die Stufe 12 schriftlich beim Schulleiter beantragen.
Eine Wiederholung der Stufe 11 ist dagegen nicht möglich, wenn die/der
Schüler/in
die Stufe 10 oder 11 bereits wiederholt hat, weil sie/er nicht versetzt
wurde. Wird sie/er auch am Ende der Stufe 11 nicht versetzt, muss sie/er
die gymnasiale Oberstufe verlassen. |
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Auf den folgenden Webseiten findet Ihr nähere Informationen:
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zur Lage unserer Schule (Karte, ...)
und ihrer Erreichbarkeit
mit Bus und Bahn (Linien, ...)
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zum Aufbau unserer Schule (Sekundarstufen I und II, ...)
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zum Unterricht an unserer Schule (Unterrichtsverteilung, Wahlpflichtfächer, ...)
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zu unserem Schulprogramm
(Schulprofil, Schwerpunkte, Besonderheiten, Ganztagsangebot,
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zur Geschichte unserer Schule
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| Letztes Update:
18.01.2007
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