Gesamtschule Gießen-Ost

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   Jahrgangsstufe 12/13 an der GGO   

Die Oberstufe der Gesamtschule Gießen-Ost gliedert sich in die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12/13).

In der Qualifikationsphase erfolgt der Unterricht gemäß dem Kurssystem.

Achtung!!!
Im Schuljahr 2006/2007 wird es in Hessen erstmals in den schriftlichen Abiturprüfungen ein Zentralabitur geben. 

    1. Vorbemerkung

    2. Die Stufe 12/13 (Qualifikationsstufe)

    3. Zulassungsbedingungen zum Abitur

  Mit dem Abitur bzw. dem Fachabitur endet die Schullaufbahn.

  Die VOGO liegt in der Kurzfassung als pdf-Datei (73 kB) oder als PowerPoint-Präsentation (307 kB) zum Download bereit.

  Der Text der alten VOGO kann zum Ausdrucken auch als pdf-Datei (110 kB) geladen werden.

 

  Für die Anmeldung zur Jahrgangsstufe 12 an der GGO gibt es ebenfalls einen Vordruck als pdf-Datei (37 kB).


    Mehr zum Thema oder über die Gesamtschule Gießen-Ost

  Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für die kommende Jahrgangsstufe 13 als PowerPoint-Datei (273 kB)

  Informationen des HKM zur gymnasialen Oberstufe in Hessen

  Links zum Thema Schule

 


 

       
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  Vorbemerkungen

 

Vorbemer-
kungen

 

Seit 1.August 2002 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung "VOGO/BG" vom 23.April.2002
Diese Rechtsverordnung hat insbesondere für die Jahrgänge 12 und 13 die Oberstufenstruktur noch stärker festgelegt als bisher. Damit bleibt den SchülerInnen und Schulen nur noch ein geringer Ermessensspielraum.

 
     
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  Die Stufe 12/13 (Qualifikationsstufe)

 

Die Stufe
12/13

 

a) Verbindliche Fächer

In den zwei Jahren der Qualifikationsphase sind verbindlich mindestens 10 Fächer, davon wiederum mindestens 7 durchgehend bis zum Abitur zu belegen:

  • jeweils 4 Halbjahreskurse in Deutsch (D), verbindliche Fremdsprache (FS, belegt seit der Jahrgangsstufe 7), Geschichte (G), Religion oder Ethik (Eth), Mathematik (M), ein Fach der drei Naturwissenschaften Biologie (Bio), Physik (Ph), Chemie (Ch) und Sport (Spo),

  • jeweils mindestens 2 Halbjahreskurse (bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12) in Politik und Wirtschaft (PoWi), Kunst oder Musik, in einer 2. Fremdsprache oder einer 2. Naturwissenschaft oder Informatik

Diese Belegverpflichtungen ergeben zusammen eine Mindestanzahl von 34 Kursen.

Darüber hinaus ist es möglich, jedes weitere Fach zu belegen, wenn es die Organisation der Schule zulässt.

Daher müssen in der Jahrgangsstufe 12 - abhängig von der Wahl der Leistungsfächer - mindestens 31 bis 35 Wochenstunden belegt werden. In der Jahrgangsstufe 13 kann dann die Belegverpflichtung auf  21 bis 23 Wochenstunden reduziert werden.


b) Wahl der Leistungsfächer

Die/Der Schüler/in wählt gegen Ende der Einführungsphase 2 Leistungsfächer. Eines davon muss Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein. Sie/Er kann nur ein Fach als LF wählen, in dem sie/er in Stufe 11 durchgehend Unterricht hatte und mindestens 5 Punkte erreichte.
Als Fremdsprache kann nur eine Sprache gewählt werden, die aus der Sekundarstufe I fortgeführt wird.

An der Gesamtschule Gießen-Ost werden derzeit folgende Leistungsfächer unterrichtet:

Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Sport


c) Grundkursfächer

In den verbindlichen Fächern, aus denen kein Leistungsfach gewählt wurde, muss die/der Schüler/in Grundkurse besuchen (vgl. Aufstellung oben). Hierbei ist zu beachten, dass Religion verbindliches Unterrichtsfach ist. Religion muss besucht werden, wenn die/der Schüler/in sich nicht vorher schriftlich abmeldet. Meldete sie/er sich ab, dann gilt:

- sie/er muss in der Regel dafür Ethik belegen,

- sie/er kann Religion nicht mehr als Prüfungsfach wählen.

Da die Zahl der verbindlichen Fächer sehr hoch ist, ergeben sich nur wenige Möglichkeiten zur Wahl anderer Fächer und Kurse, deren Zahl je nach Wahl der Leistungsfachkombination differieren kann.


d) Fremdsprachen

Am Ende der Stufe 11 entscheidet die/der Schüler/in, welche der beiden Fremdsprachen sie/er in Stufe 12/13 weiter betreiben will.
Verbindliche Fremdsprache (FS) in diesem Sinne kann jedoch nur eine Sprache sein, die sie/er aus der Sekundarstufe I fortführt.
Wer in der Sek.I keine 2. FS betrieben hat, muss in der Sek.II eine 2. FS ab Beginn des 11. Jahrgangs 3 Jahre lang mit 3 Wochenstunden belegen (an der GGO i.d.R Spanisch). Die beiden letzten Kurse müssen in diesem Falle in die Abiturwertung eingebracht werden.
Wer in der Sek.I eine 2. FS von Jahrgang 7 bis 10 betrieben hat, kann diese FS am Ende der Stufe 10 abschließen, muss dann aber in der Sek.II eine weitere FS neu beginnen.


e) Wochenstunden

Die Anzahl der Wochenstunden für die jeweiligen Fächer variieren wie folgt:

  • Leistungskurse werden mit 5 Wochenstunden (ggf. + 1 Tutorenstunde) ,
  • Grundkurse in Deutsch und Mathematik werden mit 4 Wochenstunden,
  • Grundkurse in den Fremdsprachen, PoWi, Geschichte oder den Naturwissenschaften werden mit 3 Wochenstunden,
  • Grundkurse in Religion oder Ethik, Musik oder Kunst sowie Sport werden mit 2 Wochenstunden
  • Wenn Sport 4. oder 5. Abiturfach sein soll, muss Sport durchgängig mit 3 Wochenstunden belegt werden.

Jede Stunde dauert 45 Minuten.


f) Wiederholung von Kursen

Die/Der Schüler/in kann Kurse einmal wiederholen. I.d.R. heißt das, dass sie/er alle Kurse eines Jahrgangs wiederholen muss.
Wiederholt sie/er Kurse, kann sie/er nur den Wiederholungskurs in die Abiturwertung einbringen!

 
     
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  Zulassungsbedingungen zum Abitur

 

Zulassung
zum
Abitur

 

a) Grundsätze

  1. Leistungen, die die/der Schüler/in kontinuierlich im Unterricht zeigt, sind für die Beurteilung mindestens ebenso wichtig wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise.

  2. Können die Leistungen einer/s Schülerin/s aus Gründen, die die/der Schüler/in zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so erhält sie/er 0 Punkte.

  3. Die VO über die schriftlichen Arbeiten gilt auch für die Oberstufe, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist.

  4. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen
    - die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache,
    - die äußere Form
    müssen in allen Fächern bei der Bewertung berücksichtigt werden: bis zu 2 Punkte Abzug.
    Im Fach Deutsch fallen solche Verstöße verstärkt ins Gewicht: bis zu 4 Punkte Abzug.

  5. Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht besucht!


b) Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise

Stufe 11

2 Arbeiten pro Halbjahr in D, 1./2.FS, M
1 Arbeit pro Halbjahr in allen anderen Fächern außer Sport.
In Sport ist in jedem Halbjahr eine überwiegend sportpraktische Überprüfung durchzuführen

Stufe 12/13

2 Arbeiten in jedem Leistungskurs
1 Arbeit in jedem Grundkurs zuzüglich eines weiteren Leistungsnachweises (2.schriftl.Arbeit, Referat, Hausarbeit)
In Sport in jedem Kurs eine überwiegend sportpraktische Überprüfung.

3. In themengleichen Leistungskursen ist in 12 eine inhaltsgleiche Arbeit zu schreiben, die nach einheitlichen Kriterien zu bewerten ist.

4. Prüfungshalbjahr
Eine Arbeit in jedem Kurs.


c) Notengebung

Die Benotung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach einem System von 15 Punkten. Hierbei entsprechen je nach Leistungstendenz

15/14/13 Punkte : Note sehr gut (1)
12/11/10 Punkte : Note gut (2)
09/08/07 Punkte : Note befriedigend (3)
06/05/04 Punkte : Note ausreichend (4)
03/02/01 Punkte : Note mangelhaft (5)
00            Punkte : Note ungenügend (6)    Achtung: Der Kurs gilt als nicht besucht!

 
     
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Letztes Update: 13.09.2006
© Ralf Gutmann