Gesamtschule Gießen-Ost

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   Abitur an der GGO   



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... an der GGO.

Die Oberstufe endet - bei erfolgreicher Abiturprüfung - mit der allgemeinen Hochschulreife, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium.

Achtung!!!
Im Schuljahr 2006/2007 wird es in Hessen erstmals in den schriftlichen Abiturprüfungen ein Zentralabitur geben. 

    1. Vorbemerkung

    2. Zulassungsbedingungen zum Abitur

    3. Die Abiturprüfung

    4. Das Abitur

    5. Das Fachabitur

  Die VOGO liegt in der Kurzfassung als pdf-Datei (73 kB) oder als PowerPoint-Präsentation (307 kB) zum Download bereit.

  Der Text der alten VOGO kann zum Ausdrucken auch als pdf-Datei (110 kB) geladen werden.

  Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für die Jahrgangsstufe 13 als PowerPoint-Datei (273 kB)


    Mehr zum Thema oder über die Gesamtschule Gießen-Ost

  Informationen des HKM zur gymnasialen Oberstufe in Hessen

  Links zum Thema Schule

 


 

       
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  Vorbemerkungen

 

Vorbemer-
kungen

 

Seit 1.August 2002 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung "VOGO/BG" vom 23.April 2002
Durch diese Rechtsverordnung ist die Wahlmöglichkeiten bei den Prüfungsfächern weiter eingeschränkt und die Zahl der Prüfungen von vormals 4 auf 5 erhöht worden..

 
     
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  Zulassungsbedingungen zum Abitur

 

Zulassung
zum
Abitur

 

a) Grundsätze

1. Leistungen, die die/der Schüler/in kontinuierlich im Unterricht zeigt, sind für die Beurteilung mindestens ebenso wichtig wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise.

2. Können die Leistungen einer/s Schülerin/s aus Gründen, die die/der Schüler/in zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so erhält sie/er 0 Punkte.

3. Die VO über die schriftlichen Arbeiten gilt auch für die Oberstufe, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist.

4. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen
- die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache,
- die äußere Form
müssen in allen Fächern bei der Bewertung berücksichtigt werden: bis zu 2 Punkte Abzug.
Im Fach Deutsch fallen solche Verstöße verstärkt ins Gewicht: bis zu 4 Punkte Abzug.

5. Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht besucht!


b) Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise

1. Stufe 11

2 Arbeiten pro Halbjahr in D, 1./2.FS, M
1 Arbeit pro Halbjahr in allen anderen Fächern außer Sport.
In Sport ist in jedem Halbjahr eine überwiegend sportpraktische Überprüfung durchzuführen

2. Stufe 12/13

2 Arbeiten in jedem Leistungskurs
1 Arbeit in jedem Grundkurs zuzüglich eines weiteren Leistungsnachweises (2.schriftl.Arbeit, Referat, Hausarbeit)
In Sport in jedem Kurs eine überwiegend sportpraktische Überprüfung.

3. In themengleichen Leistungskursen ist in 12 eine inhaltsgleiche Arbeit zu schreiben, die nach einheitlichen Kriterien zu bewerten ist.

4. Prüfungshalbjahr
Eine Arbeit in jedem Kurs.


c) Notengebung

Die Benotung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach einem System von 15 Punkten. Hierbei entsprechen je nach Leistungstendenz

15/14/13 Punkte : Note sehr gut (1)
12/11/10 Punkte : Note gut (2)
09/08/07 Punkte : Note befriedigend (3)
06/05/04 Punkte : Note ausreichend (4)
03/02/01 Punkte : Note mangelhaft (5)
00            Punkte : Note ungenügend (6)    Achtung: Der Kurs gilt als nicht besucht!


d) Zulassungsbedingungen

  1. Die Bestimmungen über die Verweildauer müssen beachtet sein, d.h. in der Regel 3, höchstens 4 Jahre in der gymn. Oberstufe (vgl. Wiederholung)

  2. Nachweis der 2. Fremdsprache

  3. Nachweis des Besuches der verbindlichen Kurse

  4. Nachweis der erforderlichen Grund- und Leistungskurse (vgl. Verpflichtende Fächer)

  5. Die Meldung erfolgt i.d.R. zu Beginn des Prüfungshalbjahres (2.Hj. der Stufe 13).

 

 
     
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  Die Abiturprüfung

 

Die
Abitur-
prüfung

 

a) Prüfungsfächer

Jede/r Schüler/in wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern geprüft, und zwar schriftlich in drei Fächern, mündlich in einem Fach.
Hinzu kommt eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine weitere mündliche Abiturprüfung.
Eventuell sind noch weitere weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern erforderlich, wenn sonst das Abitur nicht bestanden würde.

Die fünf Prüfungsfächer müssen zusammen die drei Aufgabenfelder abdecken.

b) Schriftliche Abiturprüfung

Fächer der schriftlichen Abiturprüfung sind:

  • die beiden von der/dem Schüler/in gewählten Leistungsfächer,

  • ein weiteres Fach, das die/der Schüler/in aus einem Aufgabenfeld wählt, dem keines seiner Leistungsfächer angehört.

Die drei schriftliche Prüfungsfächer müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.


c) Mündliche Abiturprüfung

Das Fach der mündlichen Abiturprüfung wählt die/der Schüler/in aus dem Aufgabenfeld, das nicht schon Gegenstand der schriftlichen Prüfung war. Verteilen sich die Fächer der schriftlichen Prüfung bereits auf alle drei Aufgabenfelder, hat der Schüler freie Wahl. Er kann dann auch Sport als 4. Prüfungsfach wählen, sofern er die dafür geforderten 3-stündigen Sportkurse besucht hat.:


d) Präsentation / Besondere Lernleistung

Die 5. Abiturprüfung kann eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine weitere mündliche Abiturprüfung sein.


e) Prüfungsaufgaben

Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen (Leistungsfach: 4-stündige Klausur, Grundkursfach: 3-stündige Klausur) stammen aus dem Stoff der Halbjahre 12.1-13.1, die der mündlichen Prüfung(en) aus allen 4 Halbjahren.
Die mündlichen Prüfungen und das Kolloquium der besonderen Lernleistung dauern in der Regel 20 Minuten, das Kolloquium der Präsentation 30 Minuten.

 
     
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  Das Abitur / Die allgemeine Hochschulreife

 

Das Abitur

 

a) Allgemeine Bedingungen

Aus den besuchten Grund- und Leistungskursen sind in die Gesamtqualifikation
einzubringen:

  1. Im AF 1 und AF 3 alle verbindlichen Kurse (vgl. Verbindliche Kurse), d.h. 4 Deutsch-, 4 Pflichtfremdsprache-, 2 Kunst- oder Musik-, 4 Mathematikkurse, 4 Kurse aus einer Naturwissenschaft sowie 2 Kurse aus einer weiteren Fremdsprache oder Naturwissenschaft bzw. Informatik.
  2. Aus dem AF 2 sind mindestens 6 Kurse einzubringen, darunter 2 Kurse aus Politik und Wirtschaft sowie die Geschichtskurse der beiden letzten Halbjahre.
  3. Insgesamt können aus jedem Fach nur höchstens 4 Kurse eingebracht werden.

 

b) Berechnung der Gesamtqualifikation

Das Abiturergebnis setzt sich zusammen aus:

1. Teil: 6 abgeschlossene LK in 2-facher Wertung, 2 LK des Prüfungshalbjahres in 1-facher Wertung

2. Teil: 22 GK aus 4 Halbjahren, 1-fach gewertet.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die drei vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen Grundkurse des 3., 4. und 5.
    Prüfungsfaches sind einzubringen.
  2. Wer in der Sek.II mit der 2. FS neu begonnen hat, muss die beiden letzten
    Kurse einbringen.
  3. Aus Sport sind höchstens 3 Kurse anrechenbar.

3. Teil: Ergebnisse der Abiturprüfung (3-fache Wertung) zuzüglich der Ergebnisse der Kurse aus dem Prüfungshalbjahr in den Prüfungsfächern (1-fache Wertung)


c) Die Gesamtqualifikation

ergibt sich aus

1.  der Addition der Teilleistungen der 3 Abiturteile (vgl. Gesamtqualifikation), d.h. 280 bis höchstens 840 Punkte;

2.  der Erfüllung folgender Bedingungen:

  •  es müssen zusammen mindestens 280 Punkte aus den 3 Teilen erreicht sein, (vgl. Gesamtqualifikation)

  • im 1. Teil der Gesamtqualifikation (Leistungskurse) müssen mindestens 70 Punkte, im 2.Teil (22 Grundkurse) mindestens 110 Punkte, im 3. Teil (Abiturprüfung + Kurse der Prüfungsfächer des Prüfungshalbjahres) mindestens 100 Punkte, d.h. zusammen mindestens 280 Punkte erreicht sein,

  • in mindestens 4 der vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen 6 LKs müssen 10 Punkte (2-fache Wertung) erreicht sein,

  • in mindestens 16 der 22 einzubringenden Grundkurse des 2. Teils müssen mindestens 5 Punkte (1-fache Wertung) erreicht sein,

  • in mindestens 3 Prüfungen, davon 1 LK-Abiturprüfung, müssen jeweils 5 Punkte erreicht sein,

  • in den Prüfungsfächern darf keiner der vier Kurse des Prüfungshalbjahres mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

 
     
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  Das Fachabitur / Die Fachhochschulreife

 

Das Abitur

 

a) Allgemeine Bedingungen

Wer mindestens zwei Halbjahre in der Qualifikationsphase verbracht hat und die folgenden Voraussetzungen erfüllt, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die nach anschließender einjähriger Berufspraxis oder einer Berufsausbildung als allgemeine Fachhochschulreife anerkannt und bescheinigt wird.

Notenvoraussetzungen aus zwei (wählbaren) Halbjahren der Qualifikationsphase sind:

  • in je 2 Kursen der 2 Leistungsfächer insgesamt 40 Punkte bei zweifacher Wertung
  • in mindestens 2 Leistungskursen mindestens 5 Punkte bei einfacher Wertung
  • in 11 Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte; 7 der 11 Kurse mit mindestens 5 Punkten
  • insgesamt mindestens 95 Punkte.

Eingebracht werden müssen je 2 Kurse aus Deutsch, einer Fremdsprache, Geschichte oder Politik/Wirtschaft, Mathematik und einer Naturwissenschaft. Die anderen Kurse sind frei wählbar.

 

b) Allgemeine Fachhochschulreife

Diese Zugangsvoraussetzung zum Studium an einer Fachhochschule setzt sich zusammen aus dem Zeugnis der schulischen Fachhochschulreife und dem Nachweis einer einjährigen Berufspraxis. Diese kann durch ein

  • einjähriges Berufspraktikum (in einem Ausbildungsberuf)

  • freiwilliges Soziales Jahr

erreicht und nachgewiesen werden.

 
     
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Letztes Update: 19.03.2006
© Ralf Gutmann