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Abitur an der GGO |
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Die Oberstufe endet - bei erfolgreicher Abiturprüfung - mit der allgemeinen Hochschulreife, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium. |
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Vorbemerkungen |
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Vorbemer- |
Seit 1.August 2002 gilt für alle hessischen Schulen
mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung
"VOGO/BG" vom 23.April 2002 |
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Zulassungsbedingungen zum Abitur |
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Zulassung |
a) Grundsätze 1. Leistungen, die die/der Schüler/in kontinuierlich im Unterricht zeigt, sind für die Beurteilung mindestens ebenso wichtig wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise. 2. Können die Leistungen einer/s Schülerin/s aus Gründen, die die/der Schüler/in zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so erhält sie/er 0 Punkte. 3. Die VO über die schriftlichen Arbeiten gilt auch für die Oberstufe, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist. 4. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen 5. Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht besucht!
1. Stufe 11 2 Arbeiten pro Halbjahr in D, 1./2.FS, M 2. Stufe 12/13 2 Arbeiten in jedem Leistungskurs 3. In themengleichen Leistungskursen ist in 12 eine inhaltsgleiche Arbeit zu schreiben, die nach einheitlichen Kriterien zu bewerten ist. 4. Prüfungshalbjahr
Die Benotung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach einem System von 15 Punkten. Hierbei entsprechen je nach Leistungstendenz 15/14/13 Punkte : Note sehr gut (1)
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Die Abiturprüfung |
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Die |
Jede/r Schüler/in wird in der Abiturprüfung in
fünf Fächern geprüft, und zwar schriftlich in drei Fächern,
mündlich in einem Fach. Die fünf Prüfungsfächer müssen zusammen die drei
Aufgabenfelder abdecken. Fächer der schriftlichen Abiturprüfung sind:
Die drei schriftliche Prüfungsfächer müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.
Das Fach der mündlichen Abiturprüfung wählt die/der Schüler/in aus dem Aufgabenfeld, das nicht schon Gegenstand der schriftlichen Prüfung war. Verteilen sich die Fächer der schriftlichen Prüfung bereits auf alle drei Aufgabenfelder, hat der Schüler freie Wahl. Er kann dann auch Sport als 4. Prüfungsfach wählen, sofern er die dafür geforderten 3-stündigen Sportkurse besucht hat.:
Die 5. Abiturprüfung kann eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine weitere mündliche Abiturprüfung sein. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen
(Leistungsfach: 4-stündige Klausur, Grundkursfach: 3-stündige
Klausur) stammen aus dem Stoff der Halbjahre 12.1-13.1, die der mündlichen
Prüfung(en) aus allen 4 Halbjahren. |
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Das Abitur / Die allgemeine Hochschulreife |
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Das Abitur |
a) Allgemeine Bedingungen Aus den besuchten Grund- und Leistungskursen sind in die Gesamtqualifikation
b) Berechnung der Gesamtqualifikation Das Abiturergebnis setzt sich zusammen aus: 1. Teil: 6 abgeschlossene LK in 2-facher Wertung, 2 LK des Prüfungshalbjahres in 1-facher Wertung 2. Teil: 22 GK aus 4 Halbjahren, 1-fach gewertet.
3. Teil: Ergebnisse der Abiturprüfung (3-fache Wertung) zuzüglich der Ergebnisse der Kurse aus dem Prüfungshalbjahr in den Prüfungsfächern (1-fache Wertung)
ergibt sich aus 1. der Addition der Teilleistungen der 3 Abiturteile (vgl. Gesamtqualifikation), d.h. 280 bis höchstens 840 Punkte; 2. der Erfüllung folgender Bedingungen:
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Das Fachabitur / Die Fachhochschulreife |
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Das Abitur |
a) Allgemeine Bedingungen Wer mindestens zwei Halbjahre in der Qualifikationsphase verbracht
hat und die folgenden Voraussetzungen erfüllt, erwirbt den
schulischen Teil der Fachhochschulreife, die nach anschließender einjähriger
Berufspraxis oder einer Berufsausbildung als allgemeine
Fachhochschulreife anerkannt und bescheinigt wird.
Eingebracht werden müssen je 2 Kurse aus Deutsch, einer Fremdsprache, Geschichte oder Politik/Wirtschaft, Mathematik und einer Naturwissenschaft. Die anderen Kurse sind frei wählbar.
b) Allgemeine Fachhochschulreife Diese Zugangsvoraussetzung zum Studium an einer Fachhochschule setzt sich zusammen aus dem Zeugnis der schulischen Fachhochschulreife und dem Nachweis einer einjährigen Berufspraxis. Diese kann durch ein
erreicht und nachgewiesen werden.
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Letztes Update:
19.03.2006
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