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   Sekundarstufe II an der GGO   



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... an der GGO.

Auf dieser Webseite finden sich wichtige Informationen zur VOGO (= Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe) und deren Ausgestaltung an der Gesamtschule Gießen-Ost.

Achtung!!!
Im Schuljahr 2006/2007 wird es in Hessen erstmals in den schriftlichen Abiturprüfungen ein Zentralabitur geben.  

    1. Vorbemerkung

    2. Gliederung und Dauer der Oberstufe

    3. Organisation der Jahrgangsstufe 11 an der GGO

    4. Zulassung zur Stufe 12/13

    5. Die Stufe 12/13 (Qualifikationsstufe)

    6. Zulassungsbedingungen zum Abitur

    7. Das Abitur

  Die VOGO liegt in der Kurzfassung als pdf-Datei (73 kB) oder als PowerPoint-Präsentation (307 kB) zum Download bereit.

  Der Text der alten VOGO kann zum Ausdrucken auch als pdf-Datei (110 kB) geladen werden.


    Mehr zum Thema oder über die Gesamtschule Gießen-Ost

  Informationen des HKM zur gymnasialen Oberstufe in Hessen

  Links zum Thema Schule

 


 

       
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  Vorbemerkungen

 

Vorbemer-
kungen

 

Seit 1.August 2002 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung "VOGO/BG" vom 22.Mai 2003.
Diese Rechtsverordnung hat insbesondere für die Jahrgänge 12 und 13 die Oberstufenstruktur noch stärker festgelegt als bisher. Damit bleibt den Schulen nur noch ein geringer Ermessensspielraum. In der Jahrgangsstufe 11 haben die Schulen ein größeres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir haben uns in der Stufe 11 für die einfachste und damit auch klarste und überschaubarste Struktur entschieden:
- Gliederung in feste Klassenverbände,
- einheitlicher Stundenplan für alle Schüler.
Einzelheiten sind unter Ziffer 3 dargestellt.

 
     
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  Gliederung und Dauer der Oberstufe

 

Gliederung und
Dauer der
Oberstufe

 

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in zwei Phasen:
- Einführungsphase = Jahrgangsstufe 11
- Qualifikationsphase = Jahrgangsstufen 12/13

Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird am Ende der Einführungsphase entschieden (Zulassungsbedingungen sind unter Ziffer 4 dargestellt). In der Regel meldet der Schüler sich nach 2 1/2 Jahren zum Abitur, das er am Ende des 3. Jahres ablegt. Ohne besondere Genehmigung kann er seine Prüfung um höchstens ein weiteres Jahr hinausschieben. Eine weitere Verlängerung bedarf der Genehmigung durch den Regierungspräsidenten.

Hinsichtlich des Abiturs ist zu beachten, dass Ergebnisse aus Grund- und Leistungskursen der Stufe 12/13 bereits in das Abitur eingerechnet werden (siehe unter Ziffer 7).

Der Unterricht gliedert sich in Grund- (Gk) und Leistungskurse (Lk)
Jeder Grund- und Leistungskurs umfasst ein Schulhalbjahr. Während in den Grundkursen eine fundamentale Allgemeinbildung vermittelt werden soll, dienen die Leistungskurse darüber hinaus auch der Vermittlung vertiefter Kenntnisse der Inhalte und Arbeitsweisen dieses Faches. Somit kann der Schüler einen Arbeits- und Leistungsschwerpunkt eigener Wahl im Rahmen des Angebots der Schule bilden.

Für das Abitur zählen die Grundkurse einfach, die Leistungsfächer dagegen zweifach.
Für die Berechnung der Abiturergebnisse sind die Unterrichtsfächer sogenannten Aufgabenfeldern (AF) zugeordnet. Die an der Gesamtschule Gießen-Ost angebotenen Unterrichtsfächer teilen sich wie folgt auf:

AF 1 (sprachlich-künstlerisches Aufgabenfeld)

Deutsch (D), Englisch (E), Französisch (F), Latein (L), Kunst (Ku), Musik (Mu), Spanisch (Span)


AF 2 (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)

Gemeinschaftskunde (Gkd), Geschichte (G), ev.Rel. (eR), kath.Rel. (kR), Ethik (Eth),
Erdkunde (Ek), Wirtschaftswissenschaften (WiWi), Philosophie (Phil)


AF 3 (mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld)

Mathematik (M), Physik (Ph), Biologie (B), Chemie (Ch), Informatik (Inf)


Das Fach Sport (Sp) ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

 
     
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  Organisation der Jahrgangsstufe 11 an der GGO

 

Organisation
der
Jahrgangs-
stufe 11

 

a) Zielsetzung

In der Jahrgangsstufe 11 sollen zunächst unterschiedliche Lernvoraussetzungen, die
die Schüler aus ihren bisherigen Klassen/Schulen mitbringen, ausgeglichen werden. Darüber hinaus soll auch vorbereitet werden auf die Wahl von Leistungsfächern in der Stufe 12/13, die der Schüler am Ende der Einführungsphase treffen muss.
Ferner soll jeder Schüler Gelegenheit erhalten, über die verbindlich vorgeschriebenen Fächer hinaus, ein weiteres Fach aus dem Angebot der Schule auswählen zu können, das er ggf. auch als Prüfungsfach in die Abiturprüfung einbringen kann: Ek, WiWi oder Inf.


b) Zahl der Unterrichtsstunden in den Fächern

Um diesem Anliegen gerecht zu werden, wird
- ein Wahlpflichtangebot mit 2 Wochenstunden ausgewiesen, es umfaßt die Fächer Ek, WiWi und Inf.
Jeder Schüler ist verpflichtet eines dieser Fächer zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 zunächst verbindlich für die Dauer eines Jahres zu wählen. Die Unterrichtsverpflichtungen in der Stufe 11 sehen in beiden Halbjahren wie folgt aus:

Klassenkurse

Stufenkurse

3-stündig 2-stündig 3-stündig 2-stündig
Deutsch, Englisch
Politik u. Wirtschaft, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik Weitere Fremdsprache:

Französisch, Latein im 5., (3. oder 1.) Lehrjahr,
Italienisch im 3. Lernjahr,
Spanisch im 1. Lehrjahr

Kunst oder Musik,
Religion oder Ethik;

Informatik oder Philosophie oder Kompensations- bzw. Orientierungskurse

4-stündig
Mathematik

 

c) Klassen und Kurse

Wie aus der vorhergehenden Aufstellung hervorgeht, werden feste Klassen gebildet in denen der überwiegende Teil des Unterrichts stattfindet.
Nur in Kunst/Musik, der 2. Fremdsprache, Religion/Ethik werden Kurse angeboten, unter denen der Schüler wählen kann, ebenso im Zusatzunterricht.

Dieses Konzept hat u.E. folgende Vorteile:
- klare und überschaubare Struktur,
- feste Klassen mit entsprechend konstanten Beziehungen zu Mitschülern und Lehrern, insbes. Klassenlehrer
- kompaktere Stundenpläne (i.d.R. nur vormittags und nur an einem Nachmittag in der Woche Unterrichtsverpflichtungen),
- bessere Beratungsmöglichkeiten für den Klassenlehrer, weil er seine Schüler besser kennen lernen kann und sich nur mit wenigen Fachlehrern abstimmen muss.

 
     
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  Zulassung zur Stufe 12/13

 

Zulassung
zur
Stufe 12/13

 

Über die Zulassung zur Stufe 12/13 entscheidet am Ende der Stufe 11 die Konferenz der Lehrer, bei denen der Schüler in der Stufe 11 Unterricht hatte.

Ein/e Schüler/in muss zugelassen werden, wenn er

a) alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen hat,

b) in 1 der verbindlichen Fächer weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbidlichen Fächern ausgleichen kann,

c) in 2 verbindlichen Fächern, unter denen nur eins der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik sein, darf weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies jeweils durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbidlichen Fächern ausgleichen kann.

In keinem verbindlichen Fach in den Fällen b) und c) dürfen 0 Punkte erreicht sein.

Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht, kann sie/er nicht zugelassen werden.
Ausnahmeentscheidungen sind möglich, wenn die Konferenz der Lehrer, bei denen die/der Schüler/in in der Stufe 11 Unterricht hatte, zum Ergebnis kommt, dass sie/er trotz Nichterfüllung der Zulassungsbedingungen in der Stufe 12/13 mit Aussicht auf Erfolg mitarbeiten kann.
Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 11 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die/der Schüler/in, bzw. ihre/seine Eltern dies bis spätestens 6 Wochen vor Eintritt in die Stufe 12 schriftlich beim Schulleiter beantragen.
Eine Wiederholung der Stufe 11 ist nicht möglich, wenn die/der Schüler/in die Stufe 10 bereits wiederholt hat, weil sie/er nicht versetzt wurde. Wird sie/er auch am Ende der Stufe 11 nicht versetzt, muss sie/er die gymnasiale Oberstufe verlassen.

 
     
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  Die Stufe 12/13 (Qualifikationsstufe)

 

Die Stufe
12/13

 

a) Verbindliche Fächer

In folgenden Fächern sind in den zwei Jahren der Qualifikationsphase 4 Halbjahreskurse in Grund- oder Leistungskursen zu belegen:

Deutsch, verbindliche Fremdsprache, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Religion oder Ethik, Mathematik, ein Fach der drei Naturwissenschaften Biologie, Physik, Chemie und Sport.
Wurde eine 2. Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnen, ist auch diese in 4 Halbjahreskursen der Qualifikationsphase zu belegen.

Außerdem müssen eine 2. Fremdsprache oder eine 2. Naturwissenschaft oder Informatik bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 belegt werden.

Kunst oder Musik sind in zwei Halbjahreskursen der Jahrgangsstufe 12 zu belegen.

Darüber hinaus ist es möglich, jedes weitere Fach zu belegen, wenn es die Organisation der Schule zulässt

Anm.:1. Durch Informatikkurse können die Verpflichtungen in M nicht abgedeckt werden.
2. Durch Beschluss der Gesamtkonferenz wurde festgelegt:
a) die beiden Pflichtkurse in Ku oder Mu sind in der Stufe 12 in aufeinanderfolgenden
Kursen eines der beiden Fächer zu besuchen
b) in Stufe 12 sind in jedem Halbjahr max. 8 in Stufe 13 max. 7 Grundkurse in jedem
Halbjahr zu belegen (zus. max.30 Grundkurse in 4 Halbjahren).


b) Wahl der Leistungsfächer

Die/Der Schüler/in wählt gegen Ende der Einführungsphase 2 Leistungsfächer. Eines davon muss Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein. Er kann nur ein Fach als LF wählen, in dem er in Stufe 11 durchgehend Unterricht hatte und mindestens 5 Punkte erreichte.
Als Fremdsprache kann nur eine Sprache gewählt werden, die aus der Sekundarstufe I fortgeführt wird.

An der Gesamtschule Gießen-Ost werden derzeit folgende Leistungsfächer unterrichtet:

Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Sport


c) Grundkursfächer

In den verbindlichen Fächern, aus denen kein Leistungsfach gewählt wurde, muss die/der Schüler/in Grundkurse besuchen (vgl. Aufstellung Seite 3). Hierbei ist zu beachten, dass Religion verbindliches Unterrichtsfach ist. Religion muss besucht werden, wenn die/der Schüler/in sich nicht vorher schriftlich abmeldet. Meldete sie/er sich ab, dann gilt:

- sie/er muss in der Regel dafür Ethik belegen,

- sie/er kann Religion nicht mehr als Prüfungsfach wählen.

Da die Zahl der verbindlichen Fächer sehr hoch ist, ergeben sich nur wenige Möglichkeiten zur Wahl anderer Fächer und Kurse, deren Zahl je nach Wahl der Leistungsfachkombination differieren kann.


d) Fremdsprachen

Am Ende der Stufe 11 entscheidet die/der Schüler/in, welche der beiden Fremdsprachen sie/er in Stufe 12/13 weiter betreiben will.
Verbindliche Fremdsprache (FS) in diesem Sinne kann jedoch nur eine Sprache sein, die sie/er aus der Sekundarstufe I fortführt.
Wer in der Sek.I keine 2. FS betrieben hat, muss in der Sek.II eine 2. FS ab Beginn des 11. Jahrgangs 3 Jahre lang mit 3 Wochenstunden belegen. Die beiden letzten Kurse müssen in diesem Falle in die Abiturwertung eingebracht werden.
Wer in der Sek.I eine 2. FS von Jahrgang 7 bis 10 betrieben hat, kann diese FS am Ende der Stufe 10 abschließen, muss dann aber in der Sek.II eine weitere FS neu beginnen.


e) Wochenstunden

Die Leistungsfächer werden mit 5 (ggf. + 1 Tutorenstunde) Wochenstunden unterrichtet.
Die Grundkurse in D, den FS, PoWi, G, M oder NatWis. werden mit 3, die übrigen Fächer i.d.R. mit 2 Wochenstunden unterrichtet.

Jede Stunde dauert 45 Minuten.


f) Wiederholung von Kursen

Die/Der Schüler/in kann Kurse einmal wiederholen. I.d.R. heißt das, dass sie/er alle Kurse eines Jahrgangs wiederholen muss. Wiederholt sie/er Kurse, kann sie/er nur den Wiederholungskurs in die Abiturwertung einbringen!

 
     
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  Zulassungsbedingungen zum Abitur

 

Zulassung
zum
Abitur

 

a) Grundsätze

1. Leistungen, die die/der Schüler/in kontinuierlich im Unterricht zeigt, sind für die Beurteilung mindestens ebenso wichtig wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise.

2. Können die Leistungen einer/s Schülerin/s aus Gründen, die die/der Schüler/in zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so erhält sie/er 0 Punkte.

3. Die VO über die schriftlichen Arbeiten gilt auch für die Oberstufe, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist.

4. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen
- die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache,
- die äußere Form
müssen in allen Fächern bei der Bewertung berücksichtigt werden: bis 2 Punkte Abzug.
Im Fach Deutsch fallen solche Verstöße verstärkt ins Gewicht: bis 4 Punkte Abzug.

5. Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht besucht!


b) Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise

1. Stufe 11

2 Arbeiten pro Halbjahr in D, 1./2.FS, M
1 Arbeit pro Halbjahr in allen anderen Fächern außer Sport.
In Sport ist in jedem Halbjahr eine überwiegend sportpraktische Überprüfung durchzuführen

2. Stufe 12/13

2 Arbeiten in jedem Leistungskurs
1 Arbeit in jedem Grundkurs zuzüglich eines weiteren Leistungsnachweises (2.schriftl.Arbeit, Referat, Hausarbeit)
In Sport in jedem Kurs eine überwiegend sportpraktische Überprüfung.

3. In themengleichen Leistungskursen ist in 12 eine inhaltsgleiche Arbeit zu schreiben, die nach einheitlichen Kriterien zu bewerten ist.

4. Prüfungshalbjahr
Eine Arbeit in jedem Kurs.


c) Notengebung

Die Benotung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach einem System von 15 Punkten. Hierbei entsprechen je nach Leistungstendenz

15/14/13 Punkte : Note sehr gut (1)
12/11/10 Punkte : Note gut (2)
09/08/07 Punkte : Note befriedigend (3)
06/05/04 Punkte : Note ausreichend (4)
03/02/01 Punkte : Note mangelhaft (5)
00            Punkte : Note ungenügend (6)    Achtung: Der Kurs gilt als nicht besucht!

 
     
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  Das Abitur

 

Das Abitur

 

a) Zulassungsbedingungen

1. Die Bestimmungen über die Verweildauer müssen beachtet sein, d.h. in der Regel 3, höchstens 4 Jahre in der gymn. Oberstufe (vgl. Ziff.2)
2. Nachweis der 2. Fremdsprache
3. Nachweis des Besuches der verbindlichen Kurse
4. Nachweis der erforderlichen Grund- und Leistungskurse (vgl. Ziff.7 b)
5. Die Meldung erfolgt i.d.R. zu Beginn des Prüfungshalbjahres (2.Hj. der Stufe 13).


b) Prüfungsfächer

Jede/r Schüler/in wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern geprüft, und zwar schriftlich in drei Fächern, mündlich in einem Fach. Hinzu kommt eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine weitere mündliche Abiturprüfung.

Verpflichtende Prüfungsfächer sind Mathematik, Deutsch sowie eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache. Als weitere Prüfungsfächer können nur solche Fächer gewählt werden, in denen die/der Schüler/in vom Eintritt in die Stufe 11 an bis zum Abitur durchgehend Kurse besucht hat.

1. Fächer der schriftlichen Abiturprüfung sind:

- die beiden vom Schüler gewählten Leistungsfächer,
- ein weiteres Fach, das der Schüler aus einem Aufgabenfeld wählt, dem keines seiner Leistungsfächer angehört.

2. Das Fach der mündlichen Abiturprüfung wählt die/der Schüler/in aus dem Aufgabenfeld, das nicht schon Gegenstand der schriftlichen Prüfung war. Verteilen sich die Fächer der schriftlichen Prüfung bereits auf alle drei Aufgabenfelder, hat der Schüler freie Wahl. Er kann dann auch Sport als 4. Prüfungsfach wählen, sofern er die dafür geforderten 3-stündigen Sportkurse besucht hat.

3. Die 5. Abiturprüfung kann eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine weitere mündliche Abiturprüfung sein.


c) Berechnung der Gesamtqualifikation

Das Abiturergebnis setzt sich zusammen aus:

1. Teil: 6 abgeschlossene Lk in 2-facher Wertung, 2 Lk des Prüfungshalbjahres in 1-facher Wertung

2. Teil: 22 Gk aus 4 Halbjahren, 1-fach gewertet.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:

1. Die drei vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen Grundkurse des 3., 4. und 5.
Prüfungsfaches sind einzubringen.

2. Wer in der Sek.II mit der 2. FS neu begonnen hat, muss die beiden letzten
Kurse einbringen.

3. Aus Sport sind höchstens 3 Kurse anrechenbar.

3. Teil: Ergebnisse der Abiturprüfung (3-fache Wertung) zuzüglich der Ergebnisse der Kurse aus dem Prüfungshalbjahr in den Prüfungsfächern (1-fache Wertung)


d) Allgemeine Bedingungen

Aus den besuchten Grund- und Leistungskursen sind in die Gesamtqualifikation
einzubringen:

1. Im AF 1 und AF 3 alle verbindlichen Kurse (vgl. Ziff. 5 a), d.h. 4 Deutsch-, 4 Pflichtfremdsprache-, 2 Kunst- oder Musik-, 4 Mathematikkurse, 4 Kurse aus einer Naturwissenschaft sowie 2 Kurse aus einer weiteren Fremdsprache oder Naturwissenschaft bzw. Informatik.

2. Aus dem AF II sind mindestens 6 Kurse einzubringen, darunter 2 Kurse aus Politik und Wirtschaft sowie die Geschichtskurse der beiden letzten Halbjahre.

3. Insgesamt können aus jedem Fach nur höchstens 4 Kurse eingebracht werden.


e) Die Gesamtqualifikation

ergibt sich aus

1. der Addition der Teilleistungen der 3 Abiturteile (vgl. Ziff. 7 b), d.h. 280 bis höchstens 840 Punkte;

2. der Erfüllung folgender Bedingungen:

- es müssen zusammen mindestens 280 Punkte aus den 3 Teilen erreicht sein, (vgl. Ziff. 7 b)

- im 1. Teil der Gesamtqualifikation (Leistungskurse) müssen mindestens 70 Punkte, im 2.Teil (22 Grundkurse) mindestens 110 Punkte, im 3. Teil (Abiturprüfung + Kurse der Prüfungsfächer des Prüfungshalbjahres) mindestens 100 Punkte, d.h. zusammen mindestens 280 Punkte erreicht sein,

- in mindestens 4 der vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen 6 LKs müssen 10 Punkte (2-fache Wertung) erreicht sein,

- in mindestens 16 der 22 einzubringenden Grundkurse des 2. Teils müssen mindestens 5 Punkte (1-fache Wertung) erreicht sein,

- in mindestens 3 Prüfungen, davon 1 LK-Abiturprüfung, müssen jeweils 5 Punkte erreicht sein,

- in den Prüfungsfächern darf keiner der vier Kurse des Prüfungshalbjahres mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

 
     
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Letztes Update: 19.03.2006
© Ralf Gutmann