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Schulordnung der Lüdertalschule Großenlüder
Präambel
Die Schulordnungen regelt das Zusammenleben aller Personen an der Lüdertalschule Großenlüder.
Ihr Ziele sind:
• Förderungen von sozialen Miteinander, gewaltfreier Konfliktlösungen und
Leistungsbereitschaft
• Vermittlung von Einsicht in Disziplin und Selbstdisziplin
• Verzicht auf Gewalt, Beleidigungen oder Ehrverletzungen
Zur Umsetzung der schulischen Bildungs-
Disziplin
Den Anweisungen von Lehrkräften, Hausmeister, oder Sekretärin ist Folge zu leisten.
Schüler/Innen und Lehrer/Innen erscheinen pünktlich zum jeweiligen Unterrichtsort.
Verspätungen können nur in begründeten Ausnahmefällen entschuldigt werden.
(u. a. Verspätung der Schulbusse). Vor dem Unterricht halten sich die Schüler/innen in der Ebene 1 auf und begeben such um 07.55 Uhr in ihre Klassen-
Zu den Pausen gehen die Schüler/Innen unverzüglich in die Pausenhalle oder auf den Schulhof. Die Lehrkräfte verlassen als Letzte den Unterrichtsraum und schließen diesen ab. Die aufsichtsführende Lehrkraft schließt während des Rundgangs die Räume wieder auf. Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist für die Schüler/Innen untersagt (Ausnahmen: Krankheitsfälle, wichtige Telefonate). Die Brandmeldeanlage darf nur im Notfall ausgelöst werden. Bei mutwilliger Betätigung muss mit Kosten von ca. 500,-
Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Gebäude ist grundsätzlich untersagt.
Unterrichtsversäumnisse müssen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte entschuldigt werden. Krankmeldungen erfolgen vorab telefonisch und spätestens am dritten Tag schriftlich. Die Schule kann eine ärztliche Bescheinigung für die Fehlzeit verlangen. Beurlaubungen sind schriftlich oder persönlich vorher zu beantragen und durch Klassenlehrer/In bzw. Schulleitung zu genehmigen.
Selbstdisziplin
Abfälle werden getrennt, gesammelt und in den entsprechend aufgestellten Behältern entsorgt. Klassen-
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Benutzen von elektronischen Unterhaltungsgeräten (Walkman, Discmen, MP3-
Schüler/Innen und Lehrer/Innen ermöglichen und unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung, die Leistungsbereitschaft und die individuelle Förderung aller Schüler. Auf ein freundliches und hilfsbereites Miteinander wird Wert gelegt.
Verzicht auf Gewalt, Beleidigungen und Ehrverletzungen
Androhungen oder Ausübungen von körperlicher Gewalt sind untersagt.
Das Tragen gewaltverherrlichender Aufdrucke auf der Kleidung und das Zeigen radikaler Symbole sind verboten.
Die Schüler/Innen haben in der Schule angemessen Kleidung zu tragen.
Jeder ist gehalten, zur Vermeidung von Gewalt unverzüglich einzuschreiten und Streit zu schlichten.
Bei Zuwiderhandlung werden die Möglichkeiten an der Ordnungsmaßnahme angewandt. Bei Schüler/Innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und damit strafmündig sind, werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Maßnahmen
Verstöße gegen die Schulordnung fließen in die Zeugnisnote Sozialverhalten ein.
Auch wird ein Punktkatalog erstellt, der weitere Maßnahmen regelt. Bei Erreichen einer entsprechenden Punktsumme muss der/die Schüler/In außerhalb der Unterrichtszeit Arbeiten für die Schulgemeinde erledigen, die Erziehungsberechtigten werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.