Die Schulordnung - Lüdertalschule Großenlüder

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Die Schulordnung

Lüdertalschule

Schulordnung der Lüdertalschule Großenlüder

Präambel

Die Schulordnungen regelt das Zusammenleben aller Personen an der Lüdertalschule Großenlüder.
Ihr Ziele sind:
• Förderungen von sozialen Miteinander, gewaltfreier Konfliktlösungen und
Leistungsbereitschaft
• Vermittlung von Einsicht in Disziplin und Selbstdisziplin  
• Verzicht auf Gewalt, Beleidigungen oder Ehrverletzungen

Zur Umsetzung der schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages ist die enge Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule Voraussetzung.

Disziplin  
Den Anweisungen von Lehrkräften, Hausmeister, oder Sekretärin ist Folge zu leisten.
Schüler/Innen und Lehrer/Innen erscheinen pünktlich zum jeweiligen Unterrichtsort.
Verspätungen können nur in begründeten Ausnahmefällen entschuldigt werden.
(u. a.  Verspätung der Schulbusse). Vor dem Unterricht halten sich die Schüler/innen in der Ebene 1 auf und begeben such um 07.55 Uhr in ihre Klassen- bzw. Fachräume.

Zu den Pausen gehen die Schüler/Innen unverzüglich in die Pausenhalle oder auf den Schulhof. Die Lehrkräfte verlassen als Letzte den Unterrichtsraum und schließen diesen ab. Die aufsichtsführende Lehrkraft schließt während des Rundgangs die Räume wieder auf. Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist für die Schüler/Innen untersagt (Ausnahmen: Krankheitsfälle, wichtige Telefonate). Die Brandmeldeanlage darf nur im Notfall ausgelöst werden. Bei mutwilliger Betätigung muss mit Kosten von ca. 500,--€ gerechnet werden. Das Schulgeländer darf nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verlassen werden.

Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Gebäude ist grundsätzlich untersagt.

Unterrichtsversäumnisse müssen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte entschuldigt werden. Krankmeldungen erfolgen vorab telefonisch und spätestens am dritten Tag schriftlich. Die Schule kann eine ärztliche Bescheinigung für die Fehlzeit verlangen. Beurlaubungen sind schriftlich oder persönlich vorher zu beantragen und durch Klassenlehrer/In bzw. Schulleitung zu genehmigen.

Selbstdisziplin

Abfälle werden getrennt, gesammelt und in den entsprechend aufgestellten Behältern entsorgt. Klassen- und Fachräume sind nach Unterrichtsschluss sauber zu verlassen, Stühle sind hochzustellen, Fenster sind abzuschließen. Die Toiletten sollten nur in den Pausen aufgesucht werden. Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Benutzen von elektronischen Unterhaltungsgeräten (Walkman, Discmen, MP3-Player, Spielkonsolen u. a.) untersagt. Handys dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Audio-, Foto und Videoaufnahmen sind nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist jede Lehrkraft angehalten, das Gerät sicherzustellen. Es kann dann frühestens nach 3 Tagen und ausschließlich durch Erziehungsberechtigte, die seitens der Schule benachrichtigt werden, im Schulsekretariat abgeholt werden. Bei Verletzungen von Persönlichkeitsentwicklung durch Audio-, Foto- und Videoaufnahmen behält sich die Schulleitung strafrechtliche Schritte vor.

Schüler/Innen und Lehrer/Innen ermöglichen und unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung, die Leistungsbereitschaft und die individuelle Förderung aller Schüler. Auf ein freundliches und hilfsbereites Miteinander wird Wert gelegt.

Verzicht auf Gewalt, Beleidigungen und Ehrverletzungen

Androhungen oder Ausübungen von körperlicher Gewalt sind untersagt.
Das Tragen gewaltverherrlichender Aufdrucke auf der Kleidung und das Zeigen radikaler Symbole sind verboten.
Die Schüler/Innen haben in der Schule angemessen Kleidung zu tragen.
Jeder ist gehalten, zur Vermeidung von Gewalt unverzüglich einzuschreiten und Streit zu schlichten.
Bei Zuwiderhandlung  werden die Möglichkeiten an der Ordnungsmaßnahme angewandt. Bei Schüler/Innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und damit strafmündig sind, werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.  

Maßnahmen

Verstöße gegen die Schulordnung fließen in die Zeugnisnote Sozialverhalten ein.
Auch wird ein Punktkatalog erstellt, der weitere Maßnahmen regelt. Bei Erreichen einer entsprechenden Punktsumme muss der/die Schüler/In außerhalb der Unterrichtszeit Arbeiten für die Schulgemeinde erledigen, die Erziehungsberechtigten werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

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