Arbeitsgemeinschaften    Ausflüge    Ausgangsschrift    Beurlaubung    Bücher    Bücherei    Computer    Elternabend    Elternbeiräte    Elternspende    Elternsprechtag    Englischunterricht    Entschuldigungen    Ferientermine    Feste und Feiern    Förderverein    Frühstück    Fundsachen    Hausaufgaben    Hitzefrei    Hort    Informationsrechte der Eltern    Klassenarbeiten    Klassendienst    Konflikte    Krankmeldungen    Legasthenie    Leistungsfeststellung und -bewertung    Leseförderung   Mitbringen von Gegenständen    Müllvermeidung    Notfälle    Patenschaft innerhalb der Schule    Pausen    Projekttage    Radfahrausbildung    Ranzen    Schularzt    Schulbeginn    Schulkonferenz    Schulordnung    Schulprogramm    Schulrecht    Schulweg    Schulpsychologischer Dienst    Schwimmen    Sport    Sprechzeiten    Stundenplan    Stundentafel    Übergänge    Umgangsformen    Verlässliche Schule    Versetzungen    Wiederholungen  Wochenplan  Zeugnis  Zertifizierung   Zusätzliche Informationen 

 

 

A R B E I T S G E M E I N S C H A F T E N

 

Wenn genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen oder wenn Eltern sowie andere Personen sich bereit erklären, etwas anzubieten, werden zusätzlich zur Stundentafel Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.

Folgende attraktive Angebote werden in diesem Jahr angeboten:

Ø    Tanzen

Ø    Chor  

Ø Schach

Ø Theater

Ø Gewaltprävention

Ø Entspannung mit Yogaelementen

Ø Deutsch-Förderkurs für Migrantenkinder

Ø Frühenglisch Klasse 1 und Klasse 2

Ø Mosaik

Ø Werken

Ø Natur entdecken und verstehen

Die Einwahl in die Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. Sobald die Kinder sich allerdings eine AG ausgesucht haben, müssen sie regelmäßig teilnehmen.

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A U S F L Ü G E

 

In jedem Schuljahr sollen acht Wandertage durchgeführt werden. Bis zum dritten Schuljahr sind in der Regel Halbtageswanderungen vorgesehen, im vierten Schuljahr sind auch Ganztageswanderungen möglich. An- und Abfahrten sollen möglichst kurz bemessen sein, denn die Hauptaktivität des Wandertages sollte die Wanderung sein. Ab dem dritten Schuljahr sind auch mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen oder Schullandheimen möglich.

Pro Schuljahr findet ein Theaterbesuch statt.

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A U S G A N G S C H R I F T

 

Für den Schreib- und Leseunterricht ist die Druckschrift die Anfangsschrift. Es hat sich bewährt, die Kinder mehrere Monate drucken zu lassen, bevor die Schreibschrift eingeführt wird. Beim Drucken ist es nicht gleichgültig, in welcher Reihenfolge die Kinder die Form eines Buchstabens schreiben; der Ablauf ist genau vorgegeben, um das Erlernen der verbundenen Schreibschrift gründlich vorzubereiten und die Bewegungsabläufe einzuüben.

An unserer Schule schreiben wir die Schulausgangsschrift oder die Vereinfachte Ausgangsschrift.

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B E U R L A U B U N G

 

Wollen Sie Ihr Kind für ein bis drei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich so früh an die Schulleitung wenden, dass genügend Zeit vorhanden ist, um noch rechtzeitig das Staatliche Schulamt einschalten zu können. Die Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich.

Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen.

Arzttermine sollen nach Möglichkeit auf den Nachmittag gelegt werden.

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B Ü C H E R

 

Das Lernmaterial (Bücher, Fibeln, Arbeitshefte) des ersten Schuljahres geht in das Eigentum der Schüler/innen über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Mutwillig verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in dem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte alle Bücher ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten. Kleben Sie dabei den Tesafilm bitte nicht direkt auf die Innenseiten der Bücher, sondern auf den Umschlag.  

Für Arbeitshefte, die in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen, wird regelmäßig zu Schuljahresbeginn ein Unkostenbeitrag eingesammelt.

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B Ü C H E R E I

 

In jeder Klasse befindet sich eine Klassenbücherei, aus der die Kinder Bücher ausleihen können.

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C O M P U T E R  

 

In allen Klassen befinden sich mindestens zwei Computer, die im Unterricht genutzt werden können (z.B. Schreiben von Texten, Lernprogramme in Deutsch und Rechnen).

Weiterhin gibt es einen Computerraum mit acht PCs, der auch im Rahmen des Regelunterrichts genutzt wird.

Ein Internetzugang ist im Computerraum eingerichtet eingerichtet.  

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E L T E R N A B E N D

 

Zum ersten Elternabend in der Klasse 1 lädt die/der Klassenlehrer/in ein; sie/er leitet die Wahl des Klassenelternbeirates. Der Klassenelternbeirat lädt in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von zehn Tagen zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.  

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E L T E R N B E I R Ä T E

 

In den Klassen werden normalerweise zu Beginn des Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule.  

Über die Aufgaben der Elternvertretungen finden Sie ausführliche Informationen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums (www2.hessisches-kultusministerium.de) sowie der des Stadtelternbeirates (www.stadtelternbeirat-kassel.de).

 

Frau Simone Sjögreen
Tel.: 27974

                            

Stellvertreterin: 
Frau Birgit Nachbar                            

Tel.: 5297112                                          

 

 

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E L T E R N S P E N D E

 

Wir freuen uns über jede Spende, um über den sehr knapp bemessenen Etat hinaus bestimmte Unterrichtsmaterialien anschaffen zu können. Unser Förderverein stellt Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus (siehe auch "Förderverein").

 

Kasseler Sparkasse

Kto. Nr. 138244

BLZ. 520 503 53

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E L T E R N S P R E C H T A G

 

Mindestens einmal jährlich findet ein Elternsprechtag statt. Zusätzlich bieten die Klassen- und Fachlehrer Sprechzeiten an, zu denen Sie sich bitte anmelden. Wir bemühen uns bei Bedarf auch kurzfristig einen Gesprächstermin zu finden.  

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E N G L I S C H U N T E R R I C H T

 

Fremdsprachenunterricht ist ein Teil des Pflichtunterrichts für alle Schulen und Schulformen. An unserer Schule unterrichten wir ab dem 3. Schuljahr zwei Stunden pro Woche Englisch. Auch der Fremdsprachenunterricht wird benotet. Englisch ist in der Grundschule jedoch kein Hauptfach. 

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E N T S C H U L D I G U N G E N

 

Mit dem Erreichen des sechsten Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, ob und wann es die Schule besucht.

Damit wir gleich in der ersten Fehlstunde wissen, warum Ihr Kind nicht anwesend ist, rufen Sie uns bitte kurz in der Schule zwischen 7.30 Uhr und 7.50 Uhr an (313845) oder geben Sie einem Mitschüler Bescheid.  
Entschuldigungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

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F E R I E N T E R M I N E  

siehe unter Termine.

Am letzten Schultag vor Ferienbeginn haben die Kinder jeweils von der ersten bis zur dritten Stunde Unterricht (7.50 Uhr bis 10.25 Uhr).

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F E S T E  U N D  F E I E R N

 

An unserer Schule feiern wir regelmäßig folgende Feste:

 

1.   Karneval:

Am Rosenmontag oder am Faschingsdienstag endet der Unterricht jeweils nach der 4. Stunde, damit die Kinder Gelegenheit haben, sich einen der Festumzüge in der Umgebung anzuschauen.  

An einem der beiden Tage feiern wir von der zweiten bis zur fünften Stunde (8.35 Uhr bis 12.15 Uhr) Karneval in der Schule.

    

2.   Adventszeit

              Jedes Jahr finden in verschiedenen Klassen Adventsfeiern statt.

    

3.   Schulfeste

      Nach jeweils 15 Monaten findet ein großes Schulfest statt (Frühlings-, Sommer-, Herbst- oder
      Weihnachtsfest)

 

4.  Geburtstage

             Die Geburtstage unserer Schülerinnen und Schüler werden in der jeweiligen   

             Klasse mit  bestimmten Ritualen gefeiert.       

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F Ö R D E R V E R E I N

 

Im Jahre 1993 wurde die „Vereinigung zur Förderung der Schülerinnen und Schüler der Hupfeldschule“ gegründet. Der Verein hat ca. 140 Mitglieder und ist gleichzeitig Träger des schuleigenen Hortes.

Er hat sich zwei Ziele gesetzt:

- die pädagogische Arbeit der Hupfeldschule in ihren unterschiedlichen Belangen zu unterstützen (z. B. Zuschüsse für Arbeitsgemeinschaften, Anschaffung von Arbeitsmaterialien, Finanzierung von Theaterbesuchen oder Künstler-Auftritte)

- die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Hortbetriebes zu schaffen.

Der Förderverein darf Spenden von dritter Seite entgegennehmen und stellt Spendenquittungen aus. Wenn Sie spenden möchten, überweisen Sie den Betrag bitte auf folgendes Konto:

Kasseler Sparkasse  

Kto. Nr. 138244

BLZ 520 503 53 

 

Die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand des Fördervereins, Mitgliedern des Elternbeirats und dem Kollegium klappt sehr gut.

                          

                                    Werden auch Sie Mitglied im Förderverein!

 

Anmeldeformulare sind erhältlich im Sekretariat oder über die Klassenlehrerin.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

 

Georg Riester

Vorsitzender

Tel.: 601161 

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F R Ü H S T Ü C K

 

Das gemeinsame Frühstück im Klassenraum hat sich bewährt. Fast alle Kinder haben regelmäßig ein gutes, abwechslungsreiches und gesundes Frühstück dabei. Wir danken Ihnen und hoffen, dass Sie weiterhin dafür sorgen, damit Ihre Kinder einen ganzen Vormittag lang aufpassen und mitarbeiten können. Bitte denken Sie daran: Süßigkeiten gehören nicht zu einem gesunden Pausenfrühstück.

Zur Müllvermeidung sollte das Frühstück (Essen und Trinken) in wieder verwendbaren Behältern verpackt sein.

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F U N D S A C H E N

 

Kleidungsstücke sollten dem/der Klassenlehrer/in oder unserem Hausmeister, Herrn Esch, übergeben werden. Dinge, die in der Turnhalle vergessen werden, können Sie ebenfalls dort finden.

Herrn Esch erreichen Sie unter der Tel. Nr.: 92001666.  

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H A U S A U F G A B E N

 

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollten dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.

 

Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist das frühzeitige Gespräch mit den Lehrkräften der sicherste und beste Weg, um richtige Entscheidungen zu treffen.  

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H I T Z E F R E I

 

Gemäß den Bestimmungen des Hess. Schulrechts kann Hitzefrei frühestens nach der 5. Stunde erteilt werden. Die Temperatur soll dazu um 11 Uhr in einem repräsentativen Unterrichtsraum 25 Grad Celsius oder mehr betragen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.  

Erst- und Zweitklässler werden nur nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause geschickt. Können wir Sie nicht erreichen, wird Ihr Kind bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule beaufsichtigt (s. auch "Unterrichtsausfall").

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H O R T

 

Der Schule ist ein Hort angegliedert, der von 75 Kindern besucht wird. Träger des Hortes ist der Schulförderverein.  Die Kinder können in drei verschiedenen Betreuungsstufen angemeldet werden:

Betreute Grundschule (bis 13 Uhr) 

Hort 1 (bis 15 Uhr)

Hort 2 (bis 17 Uhr)  

Es gibt fest angestellte Fachkräfte sowie einen Zivildienstleistenden oder eine FSJ-Kraft. Im Hort werden innerhalb eines festen Zeitrahmens auch die Hausaufgaben erledigt. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit ist deshalb erforderlich.

Sie erreichen den Hort unter der Tel. – Nr.: 0561/3163569 oder unter www.hort-der-hupfeldschule.de  
Die Hortgruppe in der Friedensstraße wird ebenfalls von mehreren unserer Schulkinder besucht (Angebot einer Hort 1 - Gruppe (bis 15 Uhr), Träger: AKGG)

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I N F O R M A T I O N S R E C H T E   D E R   E L T E R N

 

Information und Beratung der Eltern erfolgt in der Regel in Elternversammlungen. Zu dieser allgemeinen Information tritt die individuelle Beratung in den Sprechstunden der Lehrkräfte oder am Elternsprechtag hinzu. Wir bemühen uns bei Gesprächsbedarf möglichst kurzfristig einen Termin zu finden.

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K L A S S E N A R B E I T E N

 

Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.

 

Im 2. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils bis zu vier  Klassenarbeiten geschrieben. Eine Benotung erfolgt erst im zweiten Halbjahr. Weiterhin werden unbenotete Übungsarbeiten durchgeführt. In den anderen Fächern gibt es nur Übungsarbeiten, die nicht benotet werden.

 

Im 3. und 4. Schuljahr dürfen in den Hauptfächern maximal sechs Arbeiten und drei bzw. vier Lernkontrollen (3./4. Schuljahr) geschrieben werden. Zusätzliche Übungsarbeiten dienen auch hier der individuellen Kenntnisfeststellung.

 

Pro Woche ist das Schreiben von drei Klassenarbeiten zulässig. Die Arbeiten müssen 5 Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Sie werden mit einem Notenspiegel versehen und sollen nach Rückgabe von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

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K L A S S E N D I E N S T

 

Da einerseits die Zeit zur Reinigung des Schulgebäudes durch die Reinigungskraft sehr knapp bemessen ist, andererseits auch die SchülerInnen für die Sauberkeit in ihrer Schule Verantwortung übernehmen sollen, werden in jeder Klasse „Klassendienste“ eingerichtet. Es handelt sich dabei um Kehrdienst, Tafeldienst, Blumendienst, u. ä.. Die SchülerInnen wechseln sich bei diesen Diensten ab, so dass jeder von Zeit zu Zeit diese Aufgaben erfüllen muss bzw. darf.  

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K O N F L I K T E

 

Bei Konflikten und Beschwerden sollte ggf. folgende Reihenfolge eingehalten werden:

Gespräch führen mit Fachlehrer, Klassenlehrer, Klassenelternbeirat, Schulleiter, Staatlichem Schulamt.  

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K R A N K M E L D U N G E N

 

Damit wir gleich in der ersten Fehlstunde wissen, warum Ihr Kind nicht anwesend ist, rufen Sie uns bitte kurz in der Schule zwischen 7.30 Uhr und 7.50 Uhr an (313845) oder geben Sie einem Mitschüler Bescheid.

Bis zum dritten Tag soll eine Krankmeldung schriftlich vorliegen.

Eine Krankmeldung könnte wie folgt aussehen:

Meine Tochter/mein Sohn ....... kann (konnte) in der

Zeit vom ..... bis ..... die Schule wegen ............... nicht besuchen.

Datum / Unterschrift

 

Anzeigenpflichtige Infektionskrankheiten, z.B. Diphtherie oder andere ansteckende Krankheiten, z.B. Salmonellen, Röteln, Windpocken, ebenso Kopfläuse sind uns umgehend zu melden.

Ihr Kind darf die Schule bei Kopfläusen erst wieder besuchen, wenn ein ärztliches Attest belegt, dass keine Nissen mehr vorhanden sind.  

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L E G A S T H E N I E

 

Wurde durch die Klassenkonferenz eine Lese- und Rechtschreibschwäche festgestellt, werden die Eltern informiert und evtl. Fördermaßnahmen eingeleitet. Schriftliche Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibung (z.B. Diktate) werden in den Klassen 2 bis 11 nicht benotet, es sei denn, der Schüler hat eine mindestens mit ‘ausreichend’ zu bewertende Leistung erbracht.  

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L E I S T U N G S F E S T S T E L L U N G   U N D   

                                                                        - B E W E R T U N G

 

Die Leistungsfeststellung und -bewertung erstreckt sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise. Sie umfasst die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft. Auch der Verlauf der Lernentwicklung ist mit zu berücksichtigen.

Zuständig für die Bewertung sind die Lehrkräfte, die den Schüler unterrichtet haben. Die Klassenkonferenz beurteilt gemeinsam das Arbeits- und Sozialverhalten.

Eltern sollten zu Beginn des Schuljahres darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Benotung der Leistung erfolgt. Mindestens einmal im Halbjahr werden die Schülerinnen und Schüler über ihren mündlichen Leistungsstand unterrichtet.

 

Folgender Maßstab liegt der Benotung durch Noten zugrunde:

1:   sehr gut, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

2:   gut, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

3:   befriedigend, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

4:   ausreichend, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch 

      entspricht,

5:   mangelhaft, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die

      notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit 

      behoben werden können,

6:   ungenügend, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die

      Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben

      werden können.  

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L E R N S T A N D S K O N T R O L L E N

 

In allen dritten Schuljahrgängen der Hessischen Grundschulen werden seit dem Schuljahr 2004/05  flächendeckend Lernstandskontrollen in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben (März/April).  

In der zweiten Jahrgangsstufe werden im Mai flächendeckend Lesetests geschrieben.

Lernstandskontrollen sind lt. Kultusministerium  „ein Diagnoseinstrument für die Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler. Sie sind kein Instrument zur Auslese, sondern erleichtern der Lehrkraft, die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler besser zu bestimmen und Erkenntnisse über spezifischen Förderbedarf zu gewinnen.“  

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L E S E F Ö R D E R U N G

 

Ein Schwerpunkt unserer schulischen Arbeit liegt in der Förderung der Lesekompetenz. Um dieses Ziel zu erreichen, finden neben der Förderung im Unterricht zahlreiche Aktionen statt, die die Motivation der Kinder zum Lesen steigern sollen, z.B. 

                - Autorenlesungen

                - Vorlesewettbewerbe

                - Lesen mit "Lesepaten"

                - Projekttage zum Thema "Lesen" und vieles mehr.

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M I T B R I N G E N   V O N   G E G E N S T Ä N D E N

 

Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit anderer Schüler/innen gefährden können (Messer o. ä.), ist nicht gestattet.

Gegenstände dieser Art werden den Schülern/Schülerinnen gegebenenfalls abgenommen und müssen von den Eltern bei der Schulleitung oder dem/der Klassenlehrer/in abgeholt werden.  

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M Ü L L V E R M E I D U N G

 

Um die Müllberge möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Trinktüten mitzugeben und das Pausenbrot nicht in Papier oder Alufolie zu verpacken!

Dafür gibt es Trinkflaschen oder Trinkbecher und Brotdosen.

In einigen Klassen steht für die Schüler auch Mineralwasser zur Verfügung (finanziert durch die Klassenkasse).  

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N O T F Ä L L E

 

Für Notfälle (z. B. Unfall, Krankheit) in der Schule ist es wichtig, dass Sie uns Ihre aktuelle Telefonnummer bzw. die Ihrer Arbeitsstelle, der Großeltern etc. angeben. Denken Sie bitte auch daran, uns Änderungen der Telefonnummer umgehend mitzuteilen.  

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P A T E N S C H A F T  I N N E R H A L B  D E R  S C H U L E

 

Damit Ihr Kind während der ersten Wochen und Monate in unserer Schule einen Ansprechpartner außerhalb des Kollegiums hat, übernehmen Kinder der Klasse 3 ab dem Einschulungstag eine Patenschaft. Dabei ordnet sich ein Kind aus der dritten Klasse jeweils einem Kind aus der ersten Klasse direkt zu. Paten stehen ihren Patenkindern in den Pausen zur Verfügung, helfen bei Streitigkeiten und bei der Eingliederung in den Schulalltag.   

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P A U S E N

 

Festgelegt sind die großen Pausen:

 

von 9.20 Uhr bis 9.40 Uhr

und

von 11.10 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Zwischen Doppelstunden kann der unterrichtende Lehrer kleine Pausen so legen, wie es dem Bedürfnis der Kinder nach Erholung und Bewegung entspricht.

Wenn bestimmte Spielgeräte wegen Nässe nicht benutzt werden dürfen, hängt eine rote Fahne im Eingangsbereich. Hängt die blaue Fahne (bei starkem Regen) bleiben alle Kinder mit den Lehrkräften in ihrem Klassenraum.

In „normalen“ Pausen (auch bei roter Fahne) gehen alle Kinder auf den Schulhof. Die Klassenräume werden aus Sicherheitsgründen abgeschlossen..

Jede Klasse verfügt über Pausenspielgeräte (Springseile, Bälle, Topfstelzen, …) und ist dafür selbst verantwortlich.  

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P R O J E K T T A G E

 

In regelmäßigen Abständen finden an unserer Schule Projekttage statt. Diese besondere Form des Unterrichts findet im Klassenverband statt oder die Klassenverbände werden aufgelöst.

Ohne die Mitarbeit von Eltern oder der Schule nahe stehenden Personen sind Projekttage nicht möglich. Wir freuen uns, wenn immer mehr Eltern mithelfen und auch selbst Projekte anbieten.   

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R A D F A H R A U S B I L D U N G

 

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrs-Schule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Unterricht und Prüfung erfolgen an unserer Schule.

Im Rahmen der Radfahrausbildung absolvieren die Schülerinnen und Schüler auch einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Kosten für diesen Erste-Hilfe-Kurs trägt der Förderverein.  

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R A N Z E N

 

Ihr Kind muss die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan oder nach Ansage für den Unterricht braucht. Für die nicht täglich benutzten Materialien steht jedem/r Schüler/in ein Fach in der Klasse zur Verfügung.  

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S C H U L Z A H N A R Z T

 

Der Schulzahnarzt untersucht in regelmäßigen Abständen die Zähne der Schulkinder und macht ggf. Vorschläge zur Behandlung.  

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S C H U L B E G I N N

 

Ab 7.35 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Schulhof.

Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.  

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S C H U L K O N F E R E N Z

 

Gemäß § 131 des Hess. Schulgesetzes ist an unserer Schule eine Schulkonferenz eingerichtet worden, die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Schule. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied aus, ist per öffentlicher Wahlausschreibung eine Nachwahl durchzuführen.

Aufgaben der Schulkonferenz:

·     das Schulprogramm

·     Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

·     Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei  

   Schulveranstaltungen

·     Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und 

   Betreuungsangebote

·     Öffnung der Schule nach außen

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S C H U L O R D N U N G

 

Jeder Schüler erhält ein Heft, mit allen Rechten und Pflichten, die in der Schule gelten. Auch die Hof- und Pausenregeln sowie die Konsequenzen für Kinder, die sich nicht an diese Regeln halten, sind im Heft aufgeführt. Auf der letzten Seite ist die Schulordnung vom Kind und dessen Eltern durch ihre Unterschrift anzuerkennen.

        Da sich alle in unserer Schule wohl fühlen sollen, ist es wichtig, dass sich alle an die

        Regeln halten.

        Die Schulordnung kann hier heruntergeladen werden.        

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S C H U L P R O G R A M M

 

Die Fortentwicklung unserer Schule wird in einem Schulprogramm festgeschrieben, das vom Staatlichen Schulamt genehmigt werden muss. Das Schulprogramm wurde in der Lehrerkonferenz vorbereitet und von der Schulkonferenz verabschiedet.

 

In unserem Schulprogramm sind folgende Schwerpunkte gesetzt:

Ø   Lesekompetenz  

Ø Mathematik-Förderung

Ø    Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule

Ø  Gesunde Schule

 

Das Schulprogramm kann im Sekretariat eingesehen oder hier heruntergeladen werden.

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S C H U L R E C H T

 

Im Bereich der Schule gibt es nahezu nichts, was nicht durch Gesetze, Erlasse und Verordnungen geregelt ist. Sie haben die Möglichkeit, im Sekretariat Einblick in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.  

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S C H U L W E G

 

Für alle Straßen im Einzugsbereich unserer Schule existiert ein Schulwegeplan. Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg bitte wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenquellen hin.  

Einen Schulwegeplan erhalten Sie im Sekretariat. 

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S C H U L P S Y C H O L O G I S C H E R   D I E N S T

 

Bei gravierenden Schulschwierigkeiten kann der Schulpsychologische Dienst eingeschaltet werden. Die Inanspruchnahme erfolgt nach einem Gespräch mit dem Klassenlehrer, auf Wunsch der Eltern oder auf Vorschlag des Klassenlehrers.  

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S C H W I M M E N

 

Im 2., 3. und 4. Schuljahr erhalten die Kinder Schwimmunterricht. Das Lehrschwimmbecken befindet sich unter der Turnhalle auf dem Gelände unserer Schule. Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit schwimmen können, brauchen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten, dass sie nach Hause gehen dürfen.

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S P O R T

 

Der Sportunterricht ist verpflichtend. Eine Freistellung bis zu vier Wochen kann vom Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Über vier Wochen hinaus kann nur der Schulleiter diese Befreiung gewähren. Freistellungen über drei Monate hinaus kann nur der Schularzt des Gesundheitsamtes der Stadt Kassel genehmigen.

 

Der Sport findet in der Turnhalle Hupfeldschule statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung können nicht am Sportunterricht teilnehmen.

 

Der Hessische Kultusminister schreibt vor, dass jeglicher Schmuck (auch Ohrringe) vor Beginn des Sportunterrichtes abzulegen ist. Für Schäden, die durch Verstöße gegen diesen Erlass eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Da unsere Hallenzeiten knapp bemessen sind, findet die dritte Sportstunde auf dem Schulhof statt. In dieser Stunde stehen den Kindern Stelzen, Pedalos und andere Geräte zur Bewegungsförderung zur Verfügung.  

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S P R E C H Z E I T E N

 

Ihr Kind soll sich in unserer Schule geborgen fühlen und angstfrei arbeiten und lernen können. Damit dies gelingt, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern notwendig.

 

Vieles wird heute im Unterricht anders gemacht als früher. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme auftauchen, sollten Sie ein klärendes Gespräch mit uns führen.

Lassen Sie sich bitte einen Termin geben. Vor dem Unterricht oder in der Pause haben wir oft nicht die nötige Zeit!

Suchen Sie also das Gespräch mit uns und besuchen Sie die Elternabende!

 

Die Mitglieder des Kollegiums sind nach Vereinbarung für Sie in der Schule zu sprechen.  

          

Frau Böttger

Freitag, 12.15 Uhr

Frau Boehme Dienstag, 9 Uhr

Frau Fischer

Mittwoch, 11 Uhr

Frau Hoefer

Dienstag, 12.15 Uhr

Frau Machmar

Dienstag, 13.15 Uhr
Frau Person Freitag, 11.30 Uhr

Frau Pohlemann

Täglich 12.30 Uhr bis 14 Uhr

Frau Reinhardt

Montag, 11.10 Uhr

Frau Schlüter

Dienstag, 11.20 Uhr
Frau Senftleben Donnerstag, 12.15 Uhr
Frau Stock Donnerstag, 13.15 Uhr

 

Bitte geben Sie mindestens einen Tag vorher telefonisch oder schriftlich Nachricht, wenn Sie ein Gespräch wünschen.  

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S T U N D E N P L A N

 

Den Stundenplan erhält Ihr Kind in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für das erste Schulhalbjahr gültig. Bei unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.  

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S T U N D E N T A F E L

 

In der Stundentafel für die vier Grundschulklassen ist einheitlich für alle Grundschulen in Hessen festgelegt,  welche Fächer unterrichtet werden und wie viele Wochenstunden für das einzelne Fach vorgesehen sind.

 

Unterrichtsfach  Klasse 1   Klasse 2   Klasse 3   Klasse 4 
Religion 2 2 2 2
Deutsch 6 6 5 5
Sachunterricht 2 2 4 4
Mathematik 5 5 5 5

Kunst, Werken/ 

Textiles Gestalten, Musik

3 3 4 4
Sport 3 3 3 3
Englisch - - 2 2
Gesamt 21 21 25 25

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Ü B E R G Ä N G E

 

Die Wahl der weiterführenden Schulen nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern. Sie stellen einen Antrag, der den gewünschten Bildungsgang enthält. Eine Information erfolgt in der Jahrgangsstufe 4 vor Beginn der Weihnachtsferien (in der Regel im November).

 

Im Februar/März lädt die Schule zu einer Einzelberatung ein. Der Antrag für die weiterführenden Schulen ist in der Grundschule abzugeben. (Für den Besuch der privater Schulen gelten besondere Bestimmungen, die Ihnen bei den Informationsveranstaltungen in den weiterführenden Schulen rechtzeitig mitgeteilt werden.)  

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U M G A N G S F O R M E N

 

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Auf einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und des Dankens, des Helfens und des Helfen lassens, des Entschuldigens wird an unserer Schule Wert gelegt. Wir versuchen den Kindern diese Umgangsformen durch sinnvollen situativen Gebrauch und durch unser Beispiel behutsam zu vermitteln. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Bemühen in dieser Richtung unterstützen.  

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V E R L Ä S S L I C H E   S C H U L E

 

Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 wird die Unterrichtszeit garantiert, d. h. ihr Kind ist während der Zeit, die auf dem Stundenplan steht, in der Schule. Dabei gibt es jedoch reguläre Ausnahmen, z.B. besondere schulische Veranstaltungen (Einschulungstag, Karneval und andere Feste, Projekttage, Bundesjugendspiele, ...) sowie den Tag vor Ferienbeginn, an dem auch weiterhin drei Unterrichtsstunden stattfinden (7.50 Uhr bis 10.25 Uhr). Die Ausnahmetermine werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, so dass Sie sich langfristig darauf einstellen können.

Trotzdem kann es sein, dass Ihr Kind einmal früher nach Hause geschickt werden muss (Ausfall einer AG, ...). Entsprechend der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums vom 23.8.85, geändert durch die Verordnung vom 8.3.93, dürfen Kinder des 3. und 4. Schuljahres ohne Benachrichtigung der Eltern entlassen werden. Die Kinder haben bei kurzfristigem Unterrichtsausfall Gelegenheit, zu Hause anzurufen. Als weiteres erstellen die Klassenlehrer Rundruflisten, mit deren Hilfe Eltern meistens kurzfristig telefonisch informiert werden können.

Besprechen Sie bitte bereits zu Beginn des ersten Schuljahres mit Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll, wenn es nach der Schule zu Hause keinen antrifft.  

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V E R S E T Z U N G E N

 

Wenn die Leistungen eines Schülers nicht erwarten lassen, dass der Schüler in der kommenden Klasse erfolgreich mitarbeiten kann, muss dieses den Eltern sechs Wochen vor Zeugnisausgabe schriftlich mitgeteilt werden.  

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V E R S I C H E R U N G S S C H U T Z

 

Alle Schülerinnen und Schüler sind bundesgesetzlich gegen Unfall versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen und andere schulische Veranstaltungen wie etwa Schulausflüge, Kino- und Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte, Betriebsbesichtigungen, Schulsportveranstaltungen, Gemeinschaftsveranstaltungen (Schul- und Klassenfeste) sowie den Weg zur und von der Schule oder an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Der Unfallversicherungsschutz entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler den Schulbereich zur Erledigung privater Angelegenheiten verlassen.

 

Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann.  

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W I E D E R H O L U N G E N

 

In der Grundschule können Schüler/innen eine Jahrgangsstufe wiederholen, wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können.

 

Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe gestellt werden.  

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W O C H E N P L A N 

 

Bei der Arbeit mit dem Wochenplan erhalten die Kinder an einem Tag der Woche einen Plan mit Aufgaben aus verschiedenen Bereichen, an dem sie ein oder zwei Unterrichtsstunden pro Tag arbeiten.  Nach einer Woche muss alles erledigt sein.

Ziel der Wochenplanarbeit ist, das selbständige Lernen der Kinder zu fördern.

Bevor eine Lehrkraft  mit dem Wochenplan arbeitet, werden Sie auf einem Elternabend ausführlich darüber informiert.  

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Z E U G N I S

 

Die Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten zum Halbjahr keine Zeugnisse sondern nur am Ende des Schuljahres.

 

Die Zeugnisse des 1. Schuljahres enthalten keine Ziffernbeurteilung; in ausführlicher Form werden Aussagen zur Lernentwicklung sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten gemacht.

 

Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt

(s. auch: Leistungsfeststellung und -bewertung).

Die Zeugnisse sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Unterschrift wird von den Klassenlehrern kontrolliert.

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Z E R T I F I Z I E R U N G

 

Unserer Schule wurde folgendes Zertifikat verliehen:

 

 

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Z U S Ä T Z L I C H E  I N F O R M A T I O N E N

 

Diese Zusammenstellung von Stichwörtern stellt nur eine kleine Auswahl wichtiger Informationen für Eltern dar. Wenn Sie sich genauer informieren möchten, können Sie dies tun unter:

www2.hessisches-kultusministerium.de

www.bildung.hessen.de

www.stadtelternbeirat-kassel.de

 

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