Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.06. ihr sechstes Lebensjahr vollenden.

Die Eltern dieser Kinder werden eine schriftliche Aufforderung durch die Stadt Marburg erhalten, ihr Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Die Anmeldung (formale Schulaufnahme) erfolgt persönlich mit dem Schulneuling an der gewählten Schule und findet im Frühjahr des Jahres vor Schulbeginn statt. Dabei werden die Sprachfähigkeiten des Kindes im Hinblick auf eine eventuell sinnvolle Frühförderung überprüft.

Im darauf folgenden Herbst findet dann ein Vorstellungs- und Spiele- Nachmittag statt, an dem das Kind auf spielerische Weise ein "praktisches Können" ausprobiert und demonstriert.

 

  

 Grundschule Michelbach

 
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