Kurzübersicht über den Elternbeirat
Der
Schulelternbeirat (SEB) ist die Interessenvertretung der
Elternschaft an der Bertha-von-Suttner-Schule in Nidderau-Heldenbergen.
Wir repräsentieren alle Eltern, deren Kinder die Schule besuchen. Der
SEB setzt sich aus den Elternvertretern der einzelnen Schulklassen
zusammen. Von der fünften bis zur zehnten Klasse werden je ein
Elternvertreter und ein Stellvertreter pro Klasse für jeweils zwei
Jahre von den Eltern gewählt. Die Elternbeiräte sollen mindestens
einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend durchführen.
Mitglied des Schulelternbeirates ist der Elternbeirat der Klasse,
Ersatzmitglied ist jeweils der Elternbeiratvertreter der Klasse.
Der SEB wählt turnusmäßig ebenfalls alle zwei Jahre seinen Vorstand und
bei Bedarf, z. B. bei Ausscheiden
einzelner Mitglieder, diese bis zur nächsten ordentlichen Wahl nach.
Der Schulelternbeirat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr, der
Vorstand ca. alle sechs Wochen.
Der Schulelternbeirat hat zurzeit 36 Mitglieder. Aus seiner Mitte wählt
der Schulelternbeirat den Vorstand. Dieser besteht zur Zeit aus 12
Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitz und
Stellvertreter, sowie acht Beisitzer. Die Beisitzer übernehmen neben
den Vorsitzenden unterschiedliche Aufgaben und Termine für den SEB war.
Zum Beispiel: Schriftführung, Kasse, Teilnahme an Konferenzen,
Organisation von Veranstaltungen, Kontakt zu den Stufenleitern und der
SV.
Weiter stehen alle zwei Jahre die Wahl für die drei Vertreter der
Elternschaft in der Schulkonferenz an. Die
Schulkonferenz setzt sich zusammen aus: fünf Lehrervertretern, zwei
Schülervertretern, drei Elternvertretern und dem/der SchulleiterIn als
Vorsitzendem/er. Es kann sich jedes Elternteil das ein Kind auf der
Schule hat (Nachweis von der Schule zur Wahl mitbringen - wenn er/sie
kein Elternbeirat ist) zur Wahl stellen. Die Schulkonferenz tagt
mindestens einmal pro Schulhalbjahr.
Der Schulelternbeirat wählt alle zwei Jahre für die
Dauer von zwei Jahren die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Wahl
des Kreiselternbeirat, diese wählen je nach Schulform aus ihrer Mitte
die Vertreter für den Kreiselternbeirat. Der Kreiselternbeirat wählt
aus seiner Mitte den Vorsitz und Stellvertreter sowie eventuell weitere
Beisitzer.
Das gleiche Verfahren zur Wahl des Kreiselternbeirat wird auch für die
Wahl des Landeselternbeirat angewendet. Dieser wird für die Dauer von
drei Jahren gewählt.