3.
Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Ü11 in einer A-Klasse)
Mit der Zuerkennung Ü11 ist der Besuch der Fachoberschule, eines
beruflichen Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe (
z.B. LOG )
möglich.
Die Zuerkennung des Überganges in 11 (Ü11) und somit die
Versetzung in eine gymnasiale Oberstufe ist dem
Realschulabschlusszeugnis gleich gestellt, allerdings ohne den
Realschulprüfungen
Voraussetzungen
für die Zuerkennung Übergang 11 (Ü11)
Voraussetzung: In allen Fächern mindestens die Note 4, in 2
Nebenfächern die Note 3
Note
5 in den
Hauptfächern Deutsch, Englisch,
Mathematik, 2. Fremdsprache und GL
Ausgleich mit der Note 2 oder 2 x 3 in D, E, M, 2. Fremdsprache oder GL
Ausgleich auch mit einer 3, wenn der Notendurchschnitt des Zeugnisses
mind. 3,0 beträgt
Note
5 in den Nebenfächern
Ausgleich mit der Note 2 oder 2 x 3 in anderen Fächern
Note
6 in den Nebenfächern
Ausgleich mit der Note/den Noten
1 x 1, 2 x 2 oder 3 x 3 in anderen Fächern
Nicht
ausgleichbar:
Note 6 in D, M, E, 2.Fremdsprache oder GL
Note 2 x 5 in D, M, E, 2.Fremdsprache oder
GL
Note 5 in D, E, M, 2.Fremdsprache oder GL und die Note 6 im
Nebenfach
Note 5 in drei und mehr Fächern
Ergänzung:
Die Noten 5 in einem Haupt- und einem Nebenfach sind ausgleichbar.