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Schullaufbahnberatung

(Folgende Abschlüsse sind an unserer Schule möglich)

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1. Hauptschulabschluss mit Prüfung (A9 in einer C-Klasse)
1. Hauptschulabschluss mit Prüfung (A9 in einer C-Klasse)

Voraussetzungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses (A9)

Voraussetzung: In allen Fächern mindestens die Note 4, eine Gesamtleistung von 4,4 mit Prüfungen (Englischnote und Englischprüfung muss nicht einberechnet werden).

Ausgleich nach Maßgabe der Ausgleichsregelung: 3 Fächer mit der Note 5 können in der Regel nicht ausgeglichen werden, wenn sich darunter Deutsch, Mathematik oder GL befindet und bis zu 4 Fächer können ausgeglichen werden. Ein Ausgleich kann mit der Note 3 erfolgen.


Voraussetzungen für die Zuerkennung des Qualifizierten Hauptschulabschlusses (QA9)

Voraussetzung: Englischprüfung absolviert, alle Endnoten mind. Note 4 oder können ausgeglichen werden. Deutsch, Mathematik und Englisch mind. Note 3, Durchschnitt alle anderen Noten 3,0, auch BFS möglich

Hauptschulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der Berufsfachschule (BFS): D, M, E mind. 2 x Note 3, 1 x Note 4, sonstiger Notendurchschnitt 3,0

Übergang in eine B-Klasse nach der 9.Klasse:
D,M,E 2 x Note 2, 1 x Note 3, sonstiger Notendurchschnitt 2,0
Hauptschulprüfungen
Hauptschulprüfungen

Teilnahme an der Projektprüfung in der Gruppe mit Vorstellung des Projektergebnisses und Befragung durch den Projektleiter (WP-Kurse in Teamarbeit)

Teilnahme an den schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch

(Die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch ist verpflichtend, wenn der QHS erreicht werden soll)

Alle Ergebnisse werden im Abschlusszeugnis ausgewiesen und im Verhältnis von 1:2 in das Fach eingerechnet.

(Beispiel: Deutsch 2.Halbjahr Note 2, Prüfung Note 4 ergibt die 2.Halbjahresendnote 3)

Eine nicht bestandene Prüfung ist somit nicht ausschlaggebend für das Bestehen des HS

2. Realschulabschluss mit Prüfung (A10 in einer B-Klasse)
2. Realschulabschluss mit Prüfung (A10 in einer B-Klasse)

Voraussetzungen für die Zuerkennung des mittleren Abschlusses (A10)

Voraussetzung: In allen Fächern mindestens die Note 4, 2x Note 3 in 2 Nebenfächern

Voraussetzung für Fachoberschule:

Mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch sowie in keinem dieser Fächer schlechter als ausreichende Leistungen. Durchschnitt des RS-Zeugnisses mind. Note 3.

Voraussetzung für die gymnasiale Oberstufe:

Beim RS-Abschluss muss in den folgenden Fächern besser als ein Durchschnitt von 3,0 erreicht werden: Deutsch, Mathematik, Englisch und eine Naturwissenschaft. Beim RS-Abschluss muss in allen übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht werden.
Realschulprüfungen Die Teilnahme an den schriftlichen RS- Prüfungen und der Präsentation ist Pflicht. Die Präsentation ist ein Vortrag über ein selbst gewähltes Thema mit anschließender Befragung. Die Note der Präsentation wird einem Nebenfach zugeordnet und geht wie die schriftlichen Prüfungen zu einem Drittel in das Abschlusszeugnis ein. (Präsentationsthema: AIDS, Biologiezeugnisnote 4, Prüfungsnote 2, Endnote 3) Diese Berechnung gilt auch für die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik.
Eine mangelhafte bzw. ungenügende Prüfungsleistung führt somit nicht automatisch zum Verlust des Realschulabschlusses.
Alle Prüfungsteile werden im Realschulabschlusszeugnis gesondert dargestellt.

Die Zuerkennung der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 ist dem Hauptschulabschluss gleich gestellt, allerdings ohne den Hauptschulprüfungen.
Empfohlene Voraussetzung im 8. Schuljahr zum Besuch einer B-Klasse Deutsch/Mathematik/Englisch
Mindestens 2 x in B-Kursen die Note 4 und 1 x im C-Kurs die Note 3

Ausgleichsmöglichkeiten:
Hauptfach durch GL 2, A3, B 2, C1 (M,D,E) oder 2x nicht differenzierte Fächer mit Note 3 Nebenfach durch 2 x Nebenfach 3, A4, B3, C2, GL3. Ein Hauptfach und ein Nebenfach oder drei Nebenfächer können ausgeglichen werden. Zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer können in der Regel nicht ausgeglichen werden. Zwei C-Kurse schließen den A10 aus.

3. Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Ü11 in einer A-Klasse)
3. Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Ü11 in einer A-Klasse)

Mit der Zuerkennung Ü11 ist der Besuch der Fachoberschule, eines beruflichen Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe ( z.B. LOG ) möglich.
Die Zuerkennung des Überganges in 11 (Ü11) und somit die Versetzung in eine gymnasiale Oberstufe ist dem Realschulabschlusszeugnis gleich gestellt, allerdings ohne den Realschulprüfungen

Voraussetzungen für die Zuerkennung Übergang 11 (Ü11)

Voraussetzung: In allen Fächern mindestens die Note 4, in 2 Nebenfächern die Note 3

Note 5 in den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Mathematik, 2. Fremdsprache und GL
Ausgleich mit der Note 2 oder 2 x 3 in D, E, M, 2. Fremdsprache oder GL
Ausgleich auch mit einer 3, wenn der Notendurchschnitt des Zeugnisses mind. 3,0 beträgt

Note 5 in den Nebenfächern
Ausgleich mit der Note 2 oder 2 x 3 in anderen Fächern

Note 6 in den Nebenfächern
Ausgleich mit der Note/den Noten 1 x 1, 2 x 2 oder 3 x 3 in anderen Fächern

Nicht ausgleichbar:
Note 6 in D, M, E, 2.Fremdsprache oder GL
Note 2 x 5 in D, M, E, 2.Fremdsprache oder GL
Note 5 in D, E, M, 2.Fremdsprache oder GL und die Note 6 im Nebenfach
Note 5 in drei und mehr Fächern

Ergänzung:

Die Noten 5 in einem Haupt- und einem Nebenfach sind ausgleichbar.

Empfohlene Voraussetzung im 8. Schuljahr zum Besuch einer A-Klasse Deutsch/Mathematik/Englisch
Mindestens 2 x in A-Kursen die Note 4 und 1 x im B-Kurs die Note 3

Ausgleichsmöglichkeiten:
Hauptfach durch GL2, A2 oder 2x Note 2 in nicht differenzierte Fächer. Nebenfach durch 2 x Nebenfach 2, A3, B2 (M,D,E). Ein Hauptfach und ein Nebenfach oder zwei Nebenfächer können ausgeglichen werden. Zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer können in der Regel nicht ausgeglichen werden. Zwei B-Kurse schließen den Ü11 aus.



Abschlussbezogene Klassen
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Termine
(Termine, die im Zusammenhang mit den abschlussbezogenen Klassen stehen.)

Terminübersicht
Zur Schullaufbahnberatung stehen folgende Kolleginnen und folgende Kollegen zur Verfügung:

Übergang Jahrgang 4 nach Jahrgang 5 Herr Kenner
Übergang Jahrgang 9 nach Beruf/ Berufsschulen Frau Gonschor
Übergang Jahrgang 10 nach Beruf/ Berufsschulen/
Berufliches Gymnasium/ LOG
Frau Gonschor und
Frau Posselt


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