Hermann-Hesse-Schule Obertshausen

Schulformbezogene Gesamtschule des Kreises Offenbach

Im Hasenwinkel 6  -  63179 Obertshausen  -  Tel  0 6104 - 95 41-0  -  Fax  0 6104 - 95 41-33  -  E-Mail: hhs@hermann-hesse-schule-obertshausen.de

Qualitätssiegel des Hessischen Kultusministeriums für hervorragende Arbeit bei der Planung und Durchführung kontinuierlicher Praxistage im Rahmen des schulinternen Berufswahlkonzeptes

Zertifikat des Hessischen Kultusministeriums für Schulen, die Hochbegabte besonders fördern

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Der Verein der Eltern, Freunde und Förderer

der Hermann-Hesse-Schule Obertshausen e.V.  ...

 

... wurde 1993 als erster Förderverein in Stadt und Kreis Offenbach   gegründet und ist als gemeinnützig im Sinne der Steuergesetzgebung anerkannt. Der Sitz des Vereins ist Obertshausen.

zum Aufnahmeantragsformular    zum  Antragsformular auf Förderung

Vorstandsmitglieder des Fördervereins im Schuljahr 10/11 (von links nach rechts):


Patricia Parrino: Gymnasialzweigvertreter

Barbara Becker: Kassiererin

Roland Bonaventura: Schulelternbeiratsvorsitzender

Monika Cemeras: stellv. Vorsitzende

Lars Andersen: Hauptschulzweigvertreter

Joanna Maßmann: Vorsitzende

Ulli Proschitzki: Schriftführer

Michael Weis: Beisitzer

Andrea Dudek-Weisenstein, Realschulzweigvertreter

 

Förderverein der Hermann-Hesse-Schule weiter auf Erfolgskurs                                                           

Auf der Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Hermann-Hesse Schule berichtete Joanna Maßmann als 1. Vorsitzende über die Projekte und Aktivitäten des Fördervereins im Jahr 2008. Der Haushaltsplan für das laufende Jahr wurde intensiv diskutiert und verabschiedet. Auch im laufenden Jahr hat der Förderverein wieder große Aufgaben zu stemmen.

Dank des Fördervereins verfügt die Schule jetzt über eine Videoausrüstung, die schon bei vielen Schulveranstaltungen sowie für pädagogische Zwecke eingesetzt wurde. Während der letzten Projektwoche hat eine Schülergruppe mit Unterstützung engagierter LehrerInnen einen Infofilm in Zusammenarbeit mit MitarbeiterInnen des Offenbacher Offenen Kanals gedreht. Der Film wurde dann auch im Offenen Kanal ausgestrahlt.

In dieser Projektwoche wurden auch neue Regale in der Schulbücherei mit finanzieller Hilfe vom Förderverein gebaut. Wörterbücher und Nachschlagewerke wurden für den Sprachunterricht angeschafft sowie Bücher für die Schulbücherei.

Die Theater AG, die Fußball AG, die Big Band sowie viele andere Fachbereiche freuten sich über finanzielle Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, den Schülern zusätzliche Angebote zu unterbreiten.

Nachdem die Renovierungsarbeiten nun abgeschlossen sind, soll der Schulhof verschönert werden. Eine Arbeitsgruppe ist gegründet worden, um dazu Ideen zu entwickeln. In seinem Haushaltsplan für 2009 hat der Förderverein eine beachtlichte Geldsumme zur Verfügung gestellt, um diese Ideen dann verwirklichen zu können.

Ein neuer Bühnenvorhang für die umgebaute Aula sowie ein neues Schlagzeug für die Musikabteilung sind nur durch die Unterstützung des Fördervereins möglich.

Die konkrete Arbeit des Fördervereins ist für viele Aktivitäten an der Hermann-Hesse-Schule einfach nötig. Der Vorstand will seine Arbeit bei allen Eltern bekannter machen und hofft auf einen Mitgliederzuwachs im neuen Schuljahr.

 

Aufgaben des Vereins:

Ziel des Vereins ist es, die Ausstattung der Schule für die Schüler aller Schulzweige durch Sachspenden, Mittelunterstützung und Projektförderung zu verbessern.

Zusätzlich werden Schulbildung unterstützende Aktivitäten, die über den normalen Schulbetrieb hinausgehen, gefördert, z.B.

Schulband, Theateraufführungen und Autorenlesungen.

Bei Veranstaltungen, Festen und Schülerevents steht der Verein für Organisation, Beratung und Durchführung zur Verfügung.

Der Verein ist aktiv für Schüler und Schule.

Im Juni 2006 hat der Förderverein unserer Schule zur Nutzung durch uns 10 Laptoptaschen und eine große Laptoptasche als Spende von der Firma dicota erhalten. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma dicota für die Unterstützung.

 

Kontakt:     Joanna Maßmann, Gräfenwaldstraße 20, 63179 Obertshausen,

Tel: 06104-780028, Fax: 06104-74856, E-mail: joanna.massmann@t-online.de

 

Wenn Sie dem Förderverein beitreten möchten, können Sie den Aufnahmeantrag im PDF-Format benutzen. 

Im Sekretariat sind ebenfalls Aufnahmeanträge erhältlich.

S a t z u n g

des „Vereins der Eltern, Freunde und Förderer der Hermann-Hesse-Schule Obertshausen"

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Hermann-Hesse-Schule Obertshausen".

Der Sitz des Vereins ist 63179 Obertshausen. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat den Zusatz e.V.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Diese werden durch die Förderung schulischer, pädagogischer und kultureller Belange der Hermann-Hesse-Schule Obertshausen verwirklicht. Die Förderung kann durch Geld- oder Sachzuwendungen oder durch eigene Aktivitäten erfolgen.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen für Leistungen, welche für den Verein oder für die Schule erbracht wurden, begünstigt werden. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich der Hermann-Hesse-Schule verbunden fühlt und die Aufgaben des Vereins nach Maßgabe dieser Satzung fördern möchte. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet.

Die Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann durch Austritt, Ausschluss oder Tod enden. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden, und zwar mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalenderjahres. Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt oder die Mitgliedschaft aus einem sonstigen Grunde nicht mehr tragbar ist. Ein wichtiger Grund, der zum Ausschluss berechtigt, liegt vor, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt wird. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antrag auf Ausschluss mündlich oder schriftlich zu äußern.

Der Beschluss auf Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe zuzustellen. Gegen den Beschluss ist innerhalb von 4 Wochen die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, die endgültig entscheidet.

 

§ 4 Beitrag

Es ist alljährlich ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Bezahlung hat auf das Bankkonto des Vereins zu erfolgen.

 

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, der Beirat und die Kassenprüfer.

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand des Vereins wird gebildet durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer.

Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von 2 Jahren gewählt, gerechnet vom Zeitpunkt ihrer Wahl. Sie bleiben jedoch über diesen Zeitpunkt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten oder, sofern dieser verhindert ist, durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:

- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung

- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

- Rechnungslegung/Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorbereitung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr

- Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

- Verwirklichung der Ziele des Vereins; Ergreifung entsprechender Initiativen.

- Entscheidung über Einzelausgaben im Rahmen des Haushaltsplans

Der Vorstand trifft seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden (bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden) nach Bedarf einberufen, jedoch mindestens pro Quartal einmal.

Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Für die Vorstandssitzung ist durch den Schriftführer (bei dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandmitglied) jeweils ein Protokoll zu fertigen, in dem insbesondere die Beschlüsse des Vorstandes niedergelegt werden. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Vorsitzenden (bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter) zu unterschreiben.

Der Schatzmeister hat über die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß Buch zu führen. Alle Ausgaben müssen belegt sein, die Belege sind chronologisch geordnet zu verwahren.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes (bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter) oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/10 der Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im „Heimatboten Obertshausen" unter Angaben der Tagesordnung. Sie kann auch direkt schriftlich an jedes Mitglied erfolgen.

Die Mitgliederversammlung hat einmal jährlich zu erfolgen, möglichst in der Zeit zwischen Beginn eines Schuljahres und den Weihnachtsferien.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; zur Satzungsänderung und Auflösung des Vereins ist eine ¾ Stimmenmehrheit erforderlich.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, geleitet (ausgenommen bei seiner eigenen Entlastung, zu welchen er den Vorsitz ein anderes Vorstandsmitglied abzugeben hat).

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichen ist. Das Protokoll ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll ist, zusammen mit einer Anwesenheitsliste, in die sich jeder Teilnehmer an einer Mitgliederversammlung einzutragen hat, bei den Vereinsakten aufzubewahren.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes

- Entlastung des Vorstandes

- Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr

- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, deren Zahlungsweise und Fälligkeit

- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder

- Wahl des Beirates

- Wahl von 2 Kassenprüfern

- Beschlussfassung über einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes

- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

Bei der Abstimmung in der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die Abstimmungen können durch Handzeichen erfolgen, auf Verlangen eines Mitgliedes ist jedoch geheim und schriftlich abzustimmen (gezählt werden die Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen und die Enthaltungen). Wahlen erfolgen grundsätzlich geheim und schriftlich; liegt jedoch nur ein Wahlvorschlag vor, kann auch durch Handzeichen offen gewählt werden, wenn sich kein Widerspruch ergibt.

 

§ 8 Beirat

Der Beirat besteht aus

je einem Elternvertreter der drei Schulzweige der Hermann-Hesse-Schule, die durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren, gewählt werden. Sie bleiben jedoch über diesen Zeitpunkt bis zur Neuwahl des Beirates im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Jedes dieser Beiratsmitglieder ist einzeln zu wählen und muss Mitglied des Vereins sein. Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch das entsprechende Amt des Beiratsmitgliedes.

dem Schulleiter der Hermann-Hesse-Schule

sowie der / dem jeweiligen Vorsitzenden des Schulelternbeirates.

Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Er ist deshalb zu den Vorstandssitzungen mit zu laden. Der Beirat beteiligt sich jedoch nicht an den Beschlussabstimmungen des Vorstandes.

 

§ 9 Kassenprüfer

Es werden insgesamt 2 Kassenprüfer durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch über diesen Zeitpunkt bis zur Neuwahl des Beirats im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Jeder Kassenprüfer ist einzeln zu wählen. Zu Kassenprüfern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt eines Kassenprüfers.

Die Kassenprüfer haben rechtzeitig vor einer Mitgliederversammlung die Rechnungsführung des Vorstandes zu prüfen; dazu hat jeder der Kassenprüfer das Recht, die Unterlagen des Vorstands, insbesondere des Schatzmeisters einzusehen (auch über das Jahr hinweg ) und vom Vorstand alle zur Erfüllung der Aufgaben der Kassenprüfer erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Die Kassenprüfer haben jeweils in der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Kassenprüfungsbericht vorzulegen und gegebenenfalls zu erläutern. Der Bericht ist von beiden Kassenprüfern zu unterzeichnen.

 

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Träger der Hermann-Hesse-Schule Obertshausen, der es unmittelbar und ausschließlich im Sinne dieser Satzung verwendet.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung ergebenen Rechten und Pflichten ist 63065 Offenbach/Main.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung wurde erstmals in der Gründungsversammlung vom 11. Mai 1993 beschlossen und auf der Mitgliederversammlung am 08. Februar 2000 geändert.

 

Obertshausen, den 08. Februar 2000

Birgit Hoffmann, 1. Vorsitzende

 

Die Gründungsmitglieder der ersten Mitgliederversammlung vom 11.05.1993 waren

 

Friedemann Diestler

Ute-Karen Voigt

Wolf Lange

Gerd Rommel

Wolfgang Hippauf

Marianne Bormuth

Marie Luise Kluge