1jährige Höhere Berufsfachschule |
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Höhere Handelsschule - Für wen?
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Die einjährige Höhere Berufsfachschule (ehemals Höhere Handelsschule) kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler infrage, die noch keinen Ausbildungsplatz haben und die sich für die Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf (z. B. Bürokauffrau/-mann, Industriekauffrau/-mann) oder für einen Beruf in dem Bereich der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte/er, Fachangestellte/er für Bürokommunikation) interessieren. |
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Voraussetzungen
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Die Aufnahme in die Höhere Handelsschule setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch |
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Stundentafel
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Die Stundentafel sieht im Normalfall 32 Wochenstunden vor. |
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Wer erhält ein Abschlusszeugnis?
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Das Abschlusszeugnis erhält, wer am Ende des Schuljahres in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat. Ein bis zwei mangelhafte Leistungen jeweils in den unterschiedlichen Lernbereichen sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgleichbar, ungenügende Leistungen nicht. |
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Besonderheiten
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An unserer Schule besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an schulinternen und praxisorientierten Projekten (ganz- oder halbjährig) teilzunehmen. Es existieren folgende Projekte: |
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Alle Projekte dienen - unabhängig von ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung - der Berufsvorbereitung. Im Rahmen Ihrer Teilnahme an einem dieser Projekte vertiefen Sie bereits in der Mittelstufe erworbene Kompetenzen oder eignen sich Kompetenzen neu an. So ist in allen Projekten die Teamarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil, wobei nicht nur im Team gearbeitet wird, sondern Teamarbeit selbst auch inhaltlicher Bestandteil ist. So wird reflektiert, wann und warum Teamarbeit gut gelingt und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Auf die Entwicklung von Selbstständigkeit und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere wird Wert gelegt wie auch auf strukturiertes und organisiertes Arbeiten. Dies sind alles Kompetenzen, die an Ihrem späteren Arbeitsplatz von Ihnen gefordert werden. |
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Aufnahmeantrag
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Die Aufnahme ist bis zum 15. Februar (für das im Sommer des gleichen Jahres - meist August oder September - beginnende Schuljahr) schriftlich zu beantragen. Verspätete Anmeldungen werden auf einer Warteliste erfasst, über die in der Regel erst am 1. Schultag nach den Sommerferien entschieden werden kann. Im Rahmen der Warteliste wird unser Augenmerk verstärkt auf Ihre Noten im Bereich Arbeits- und Sozialverhalten sowie auf Ihre Fehlzeiten - insbesondere unentschuldigte - gerichtet. |
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Infos zum Download
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Infoblatt |
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Ansprechpartner
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